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Wirtschaft: Verfällt ein Papier, kann es für den Investor teuer werden - Erinnerungs-Service der Banken funktioniert nicht immer

Als Optionsscheinbesitzer Hartmut G. seinen alten Poststapel durchsah, musste er schlucken.

Als Optionsscheinbesitzer Hartmut G. seinen alten Poststapel durchsah, musste er schlucken. "Sollten Sie bis zum Ende der Laufzeit nicht über Ihre Stücke verfügt haben, verfallen diese", schreibt die Comdirect dem "sehr geehrten Depotkunden". Hartmut G. brach der Schweiß aus, denn der Stichtag war längst vorbei und im nächsten Satz stand schwarz auf weiß die Konsequenz: "Unsere Lagerstelle wird diese Urkunden als wertlos ausbuchen." Sollte also das ganze Investment schief gehen? Immerhin hatte G. den richtigen Riecher gehabt und sich mit einem SAP Call der Société Générale (SG) einen ansehnlichen Gewinn gesichert. "Die Banken versuchen wohl mit dieser Methode, auch werthaltige Optionsscheine verfallen zu lassen", schimpft der Anleger. Bisher seien die Scheine stets automatisch ausgeübt worden.

Darum geht es: Jeder Optionsschein hat eine bestimmte Laufzeit, an deren Ende Emittent und Besitzer des Scheines miteinander abrechnen (Fachjargon: Ausübung). Besitzt etwa ein Anleger einen Schein, der zum Bezug einer Aktie zu 50 Euro berechtigt und die Aktie notiert am Stichtag mit 60 Euro, kann der Besitzer verlangen, die Aktie für 50 Euro zu erhalten oder den Gewinn von zehn Euro in Bar. Die Überweisung der Differenz ist heute die gängige Variante. Es gibt zwei Scheinarten: Bei Papieren mit automatischer Ausübung muss sich der Anleger um nichts kümmern: Am Ende der Laufzeit wird ohne sein Zutun abgerechnet. Bei Scheinen ohne diesen Service muss er selber aktiv werden und die Bank informieren, dass er seinen Schein ausüben möchte.

Um diese Variante handelte es sich bei dem Schein von Hartmut G. Für den Herausgeber (Emittenten) des Scheins, die SG, ist der Fall klar. "Rein rechtlich dürfen wir sagen, tut uns leid, denn wenn der Anleger die Frist verpasst, ist das allein sein Fehler", sagt Esther Benamou aus der Optionsscheinabteilung. "Doch in den meisten Fällen sind wir kulant und schreiben den Wert des Scheins auch noch später gut." So auch bei Hartmut G., der den Gegenwert seiner Papiere doch noch erhielt. Olav Blasberg vom Branchenführer Citibank findet das normal: "Für uns gehört dies zum Kundenservice. Kein Emittent kann es sich heute leisten, werthaltige Scheine verfallen zu lassen." Für Anleger heißt es trotzdem: Aufgepasst! Wer einen Schein ohne automatische Ausübung besitzt, muss seine Depotbank vor Laufzeitende rechtzeitig informieren, dass er seine Optionsrecht auch nutzen will. Sonst kann er nur auf das Wohlwollen des Emittenten hoffen - das ist unsicher. In der Regel informieren die Depotbanken vier Wochen vor Scheinablauf über das anstehende Fristende.

Häuser mit gutem Service haken sogar nach, wenn ein Anleger sich kurz vor Ablauf der Frist noch nicht gemeldet hat. Doch auch darauf kann sich niemand verlassen. Thorsten Michalik vom Optionsschein-Emittenten UBS-Warburg hat sogar festgestellt, dass manche Banken ihre Kunden gar nicht informieren: "Das ist schlechter Service." Besonders häufig gebe es Ärger bei Kunden von Direktbanken. Das Problem taucht allerdings immer seltener auf: Papiere ohne automatische Ausübung werden kaum noch aufgelegt. So gibt die SG etwas seit August 1999 nur noch Automatik-Scheine heraus. Lediglich die Citibank emittiert Scheine ohne diesen Service. Grund: Sie sei europaweit tätig, und so werde es einfacher.

nac

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