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Wirtschaft: Verfassungsrichter stimmen rot-grünem Energiewirtschaftsgesetz zu

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), mit dem der Wettbewerb auf dem Strommarkt ermöglicht werden soll, wird nicht gestoppt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat einen entsprechenden Antrag der Stadt Duisburg abgelehnt.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), mit dem der Wettbewerb auf dem Strommarkt ermöglicht werden soll, wird nicht gestoppt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat einen entsprechenden Antrag der Stadt Duisburg abgelehnt. Die Stadt hatte darin verlangt, bis zum Entscheid ihrer Verfassungsbeschwerde sowie der zahlreicher anderer Kommunen das Gesetz außer Kraft zu setzen. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung wird auf das neue Gesetz der rot-grünen Bundesregierung verwiesen, mit dem die Einnahmeeinbußen der Kommunen gemildert würden. Damit bestehe keine Dringlichkeit, das Gesetz vom April 1998 durch eine Eilentscheidung zu stoppen.

Die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Kommunen gegen das Gesetz bleiben jedoch am BVerfG anhängig. Wann der Zweite Senat darüber entscheiden wird, ist nach Angaben des Gerichts noch nicht abzusehen. Bereits im September vergangenen Jahres hatte das BVerfG die Eilanträge von 13 Gemeinden gegen die Abschaffung der Monopolstellung örtlicher Energieanbieter abgelehnt. Mit dem EnWG von 1998 wurde die Monopolstellung des jeweiligen Energieanbieters auf Grund von Konzessionsverträgen abgeschafft. Durch einen brancheninternen Wettbewerb soll eine Senkung der Strompreise erreicht werden. Mit dem Gesetz wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Die Stadt Duisburg sieht durch das EnWG die im Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden verletzt. Es werde in das Recht der eigenständigen Wahrnehmung der örtlichen Stromversorgung eingegriffen. Bislang wurde der Strom in Duisburg überwiegend in als umweltschonend geltenden Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Diese Art der Stromgewinnung, bei der Abwärme ausgenutzt wird, ist jedoch teurer als weniger umweltfreundliche Methoden der Stromerzeugung. Die Kammer des BVerfG hat den Eilantrag der Stadt mit Hinweis auf das zwischenzeitlich verabschiedete Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) nicht erlassen.

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