zum Hauptinhalt
Kriminalfall?

© www.paulhahn.de

Versicherungsbetrug: Spur der Schummler

Versicherungsbetrug ist eine Volkskrankheit, sagt eine Studie. Dagegen rüstet die Branche jetzt auf

Von Maris Hubschmid

Sind Sie ein Betrüger? Ja? Nein? Eine Frage der Definition vielleicht? 20 Prozent aller Deutschen betrachten Versicherungsbetrug als Kavaliersdelikt. Das ist das Ergebnis einer am Dienstag in Köln vorgestellten Studie, die die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführt hat. Schadensfälle werden falsch dargestellt, mithin sogar komplett erfunden. Versicherungsbetrug, so lautet die Befürchtung der Branche, wird mehr und mehr gesellschaftsfähig. Menschen holen sich Geld, das ihnen nicht zusteht: insgesamt vier Milliarden Euro im Jahr.

Versicherungen warnen einander

Deswegen haben Versicherungen bereits 1993 das Hinweis- und Meldesystem (HIS) entwickelt. Diese oft als „schwarze Liste“ bezeichnete Datensammlung soll helfen, Betrüger zu entlarven. Ist ein Kunde verdächtig, trägt seine Versicherung ihn in die Liste ein und warnt somit andere Versicherungen. Seit es sie gibt, wird die Liste von Datenschützern bundesweit kritisiert. Kunden gerieten unter Generalverdacht, hieß es, auch sollen komplette Datenpakete ohne erkennbaren Grund weitergegeben worden sein. Seit dem 1. April dieses Jahres haben die Versicherungen deshalb ihr System reformiert. Und dennoch: „Härter denn je“ gehen sie heute gegen Betrüger vor, teilte der GDV am Dienstag mit.

Kunden müssen Bescheid bekommen

Wie sieht die Praxis aus? Eine wesentliche Neuerung ist, dass jeder, der bei der HIS gemeldet wird, darüber von seiner Versicherung informiert werden muss. Er kann dann Beschwerde gegen falsche Informationen einlegen. „Früher wussten viele Menschen nicht, dass und weshalb sie registriert waren“, sagt Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied im Bund der Versicherten (BdV).

Daten lagern sicherer

Mit der Reformierung hat der GDV überdies das HIS ausgelagert. Seit April werden die Daten von einem eigenständigen Unternehmen, der Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, verwaltet. Nur wer ein begründetes Interesse hat, bekommt bei der Informa Auskunft. „So kann nicht mehr jeder Mitarbeiter die Daten seines Nachbarn abfragen“, sagt Meike Kamp, Sprecherin des Berliner Datenschutzbeauftragten.

Außerdem hat jede Versicherungssparte ihren eigenen Datenpool: Rechtsschutzversicherer können folglich nicht einsehen, wie häufig ein Kunde seine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen hat. Allerdings würden die Daten zu lange gespeichert, heißt es bei der Bundeszentrale für Verbraucherschutz. Erst nach vier bis fünf Jahren werden sie gelöscht. Bei zwischenzeitlicher Schadensmeldung zählt die Uhr von neuem.

Jeder Schadensfall bringt Punkte

Auf die Liste geraten nur noch Kunden, die 60 Verdachtspunkte angesammelt haben. Statt über neun Millionen verfügt das HIS deshalb nur noch über fünf Millionen Datensätze. Wem ein Betrugsversuch nachgewiesen wird, der bekommt sofort 60 Punkte. Immerhin 20 gibt es für den, der unmittelbar nach Versicherungsabschluss einen Schaden meldet.

Aber auch eine ungewöhnliche Häufung von Schadensfällen ist in den Augen der Versicherer verdächtig genug, um den Kunden der HIS zu melden, da sind die Regeln sogar verschärft worden: Drei Schadensfälle innerhalb von zwei Jahren reichen aus. „In diesem Punkt ist die HIS nach wie vor eine schwarze Liste“, sagt BdV-Vorstand Rudnik. „Menschen, die einfach Pech hatten, werden in einen Topf geworfen mit Betrügern.“

Gutachter kontrollieren genauer

Um denen besser auf die Schliche zu kommen, schalten die Versicherungen zunehmend Gutachter ein, die feststellen sollen, ob sich ein Schaden wie geschildert ereignet haben kann. Dazu werden die Kunden gebeten, den beschädigten Gegenstand einzuschicken. Derzeit würden insbesondere Meldungen bei Elektronik eingehend geprüft, sagt GDV-Sprecherin Kirstin Zeidler. In einer Sonderuntersuchung sei bei mehr als einem Drittel der gemeldeten Laptopschäden eine Betrugsabsicht nachgewiesen worden. Weitere neun Prozent der Kunden hätten das Gerät gar nicht erst eingeschickt, sondern von ihrer Forderung abgelassen.

Viele Tricks sind altbekannt

Hausrats- und Haftpflichtversicherungen sind am stärksten von Betrügereien betroffen. Es gibt aber auch sogenannte „Autobumser-Banden“, die ihren Fahrzeugen gegenseitig optische Schäden zufügen, um Geld für Reparaturen zu kassieren, die nie stattfinden. Andere Auffälligkeiten: „Wenn Apple ein neues iPhone auf den Markt bringt, steigen die Meldungen von kaputt gegangenen alten Handys und Smartphones enorm an“, sagt Zeidler. Zufällig fallen den Leuten immer dann Handys runter, wenn schickere Geräte in den Schaufenstern liegen.

Wer betrügt, macht sich strafbar

Jeder zehnte gemeldete Schadensfall, so rechnen die Versicherer, ist frei erfunden. Deutlich höher ist die Zahl von Fällen, in denen der wahre Schadensverlauf anders dargestellt wird, wenn sonst kein Versicherungsschutz gegeben wäre. Ein Dritter gibt vor, sich auf die Brille gesetzt zu haben, obwohl der Träger selbst es war. Das Unrechtsbewusstsein ist dabei gering: Es hätte schließlich „genauso gut anders ablaufen können“.

Dabei überblicken die meisten kaum, welche Folgen ein Versicherungsbetrug haben kann. Neben dem Eintrag ins HIS, der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr und der Kündigung durch den Versicherer auch eine Strafanzeige, die zu Geldstrafen bis hin zu Gefängnis führt.

Die Kosten tragen die Versicherten

Den Schaden haben letztlich die ehrlichen Kunden. „Die Mehrkosten werden in Form von höheren Beiträgen auf die Risikogemeinschaft umgelegt“, sagt ein Sprecher der Bundeszentrale für Verbraucherschutz. Letztlich erkennen deshalb auch Daten- und Verbraucherschützer an, dass das Führen einer Auffälligkeitsliste sinnvoll ist. „Trotzdem ist es fragwürdig, wenn ein Versicherer sich auf die Angaben eines anderen verlässt. Jede Versicherung sollte für sich prüfen, ob ein Kunde vertrauenswürdig ist.“

Art und Qualität der Schadensmeldungen, heißt es beim GDV allerdings, könnten Versicherer bei der Prüfung eines potenziellen Neukunden gar nicht abfragen – erst dann, wenn der Kunde bei ihnen versichert ist und eine konkrete Schadensmeldung vorliegt. Anfänglich bekämen die Versicherungen lediglich die Summe vorangegangener Schadensfälle genannt. „Das ist schon zu viel“, sagt Rudnik vom BdV. „Wer einmal eine Pechsträhne hat, ist über Jahre als Tollpatsch oder gar Betrüger gebrandmarkt.“ Donald Duck hätte bei Deutschlands Versicherungen also ganz schlechte Karten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false