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Wirtschaft: Versicherungsombudsmann: Ombudsmann soll helfen

Wer sich als Privatperson von seinem Versicherungsunternehmen ungerecht behandelt fühlt und nicht gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen will, kann sich ab 1. Oktober an einen unabhängigen Ombudsmann wenden.

Wer sich als Privatperson von seinem Versicherungsunternehmen ungerecht behandelt fühlt und nicht gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen will, kann sich ab 1. Oktober an einen unabhängigen Ombudsmann wenden. "Der Ombudsmann steht als neutrale Schlichtungsstelle zwischen Versicherungsunternehmen und Kunde", sagte Professor Wolfgang Römer, der dieses Amt für die nächsten fünf Jahre übernehmen wird. Römer war bis zu seiner Pensionierung im Juli diesen Jahres Richter am Bundesgerichtshof und dort für Versicherungsfragen zuständig.

Wie viele Streitfälle auf den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft zukommen werden, sei noch völlig offen, sagte der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) und Vorstandsvorsitzender des Vereins Versicherungsombudsmann, Bernd Michaels, am Mittwoch in Berlin. Für den Anfang könne der Ombudsmann bei seiner Arbeit auf den Geschäftsführer Friedrich Bultmann und 15 Versicherungskaufleute und Juristen zurückgreifen. Gegebenenfalls könne die personelle und finanzielle Ausstattung aber noch verbessert werden. Zurzeit wird die Arbeit des Ombudsmannes mit rund sechs Millionen Mark jährlich von den Mitgliedern des Vereins, etwas mehr als 100 Unternehmen der Versicherungswirtschaft, unterstützt. Sie decken bisher knapp 90 Prozent des Marktes ab.

Beschweren können sich beim Ombudsmann bisher nur die Kunden, deren Versicherungsunternehmen Mitglied im Verein sind. "Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis es 100 Prozent sind", zeigte sich Michaels zuversichtlich.

Zuständig für eine Beschwerde ist der Streitschlichter auch nur dann, wenn es sich um Beschwerden bei privaten Sach- und Unfall- oder Lebensversicherungen handelt. Nicht betroffen seien Fragen der privaten Krankenversicherung oder Kreditversicherung. Für die Krankenversicherung werde es ab Anfang Oktober einen eigenen Ombudsmann geben, sagte Michaels. Auch Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung seien ausgeschlossen. Bisher ginge es auch nur um direkte Streitereien zwischen Versicherungskunde und Versicherung, geschädigte Dritte fänden kein Gehör. Der Schiedsrichter schalte sich außerdem nur dann ein, wenn sich der Versicherungskunde vorher bei seiner Versicherung beschwert habe und mit der Antwort nicht zufrieden sei.

Wenn also beispielsweise eine Versicherung den Schaden aus einem Wohnungseinbruch nicht oder nicht vollständig übernehmen will, weil sie nicht überzeugt davon ist, dass in die Wohnung des Kunden tatsächlich eingebrochen oder der Schaden zu spät gemeldet wurde. In solchen und anderen Fällen wird der Ombudsmann und seine Mitarbeiter die Sachlage prüfen, Schlichtungsvorschläge machen oder nach Recht und Gesetz entscheiden. "Der Ombudsmann wird sich aber nicht zu Betrügereien missbrauchen lassen", sagte Römer.

Kann keine Kulanzregelung gefunden werden, darf der Ombudsmann bis zu einem Beschwerdewert von 5000 Euro entscheiden. Geht es zu Gunsten des Versicherungskunden aus, muss der Versicherer dann voll bezahlen. Bis zu einem Beschwerdewert von 50 000 Euro kann der Ombudsmann eine unverbindliche Empfehlung abgeben.

Wie Römer weiter sagte, darf der Ombudsmann eine Entscheidung dann ablehnen, wenn es auf eine Grundsatzfrage ankomme, die noch nicht höchstrichterlich entschieden sei. Für die Dauer des Ombudsmann-Verfahrens ist die Verjährung ausgesetzt. Überprüft wird die Arbeit des Ombudsmannes von einem 27-köpfigen Beirat. Er besteht aus Vertretern von Verbraucherverbänden, der Versicherungsaufsicht, der Versicherungsbranche, politischer Parteien sowie aus der Wissenschaft. Noch seien aber nicht alle Posten besetzt, sagte Michaels.

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