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VERTRÄGE: Mängel im Kleingedruckten

Fast alle Verträge, die die Tester mit den Studios abschlossen, enthielten unzulässige Klauseln. Die Verbraucherschützer stießen auf folgende typische Fallen: Das Studio behält sich im Kleingedruckten pauschale und unzumutbare Leistungsänderungen vor – etwa die Verlegung der Trainingsräume.

Fast alle Verträge, die die Tester mit den Studios abschlossen, enthielten unzulässige Klauseln. Die Verbraucherschützer stießen auf folgende typische Fallen: Das Studio behält sich im Kleingedruckten pauschale und unzumutbare Leistungsänderungen vor – etwa die Verlegung der Trainingsräume. Oder das Center schließt die Haftung bei leichtem Verschulden ganz aus oder begrenzt sie. Einige Studios versagen dem Kunden die Möglichkeit, den Vertrag aus wichtigem Grund (Krankheit, Umzug, Schwangerschaft) außerordentlich zu kündigen. Oder sie verbieten, eigene

Getränke mitzubringen. All diese Klauseln sind unwirksam, das heißt das Studio kann sich nicht darauf berufen. Das Problem: Erst einmal wird gestritten, notfalls vor Gericht.jmi

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