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Gut versorgt. Elterngeld und Elternzeit stehen erwerbstätigen Müttern und Vätern zu. Foto: dapd

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Wirtschaft: Viel zu tun

Damit Eltern von den staatlichen Förderinstrumenten profitieren, müssen sie sich rechtzeitig kümmern.

Das erste Kind ist unterwegs – das erfordert viel Organisation für berufstätige Eltern. Elterngeld und Elternzeit müssen beantragt werden. Aber wann und wie? Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Anspruch hat grundsätzlich jeder, der Nachwuchs bekommt. Das Thema Elternzeit beschäftigt dagegen nur angestellte Arbeitnehmer. Ihnen gibt der Gesetzgeber das Recht, nach der Geburt des Kindes ihr Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen.

WIE HOCH IST DAS ELTERNGELD?

Der Mindestbetrag beim Elterngeld liegt bei 300 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass die Eltern das Kind selbst betreuen und die Person, die Elterngeld bezieht, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. „Grundsätzlich ist das Elterngeld ein Einkommensersatz“, erklärt Frauke Greven von der Spielraum-Projekt Vereinbarkeit gGmbH.

Bezugsberechtigte bekommen 67 Prozent des in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Einkommens. Höchstbetrag: 1800 Euro.

WIE LANGE WIRD GEZAHLT?

Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Paare bekommen die staatliche Leistung nur dann für 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Sprich: Setzt etwa nur die Mutter von ihrem Job aus, zahlt der Staat höchstens für zwölf Monate Elterngeld.

Nur wenn der Vater für mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt, bekommt das Paar die Leistung für 14 Monate.

WANN MUSS ES BEANTRAGT WERDEN?

Das Elterngeld können Eltern erst beantragen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Dann muss der Antrag bei der Elterngeldstelle innerhalb von drei Monaten eingehen. Ein Vorteil ist, dass das Geld auch rückwirkend gezahlt wird.

WO MUSS ES BEANTRAGT WERDEN?

Das Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle beantragt werden. „Häufig ist die Elterngeldstelle bei den Jugendämtern angesiedelt“, sagt Friedrun Bastkowski vom Berliner Verein Kobra, der Frauen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie berät. Das lässt sich leicht mit einem Anruf bei der Stadt oder auf der entsprechenden Homepage herausfinden. Für den Antrag müssen Eltern ein Formblatt ausfüllen.

UND DIE ELTERNZEIT?

Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. „Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen“, sagt Bastkowski. Das bedeutet, dass Frauen ihren Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt einreichen müssen. Denn sie genießen acht Wochen nach der Geburt noch Mutterschutz. Wollen Väter unmittelbar nach der Geburt Elternzeit nehmen, müssen sie ihren Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen. Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.

WIE LANGE KANN MAN AUSSETZEN?

Vater und Mutter können ihr Arbeitsverhältnis jeweils für maximal drei Jahre ruhen lassen. In dieser Zeit können sie in Ausnahmesituationen – etwa einer Insolvenz – gekündigt werden. Bei der Beantragung der Elternzeit müssen sie sich festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten wollen: So müssen sie dem Arbeitgeber sagen, ob sie etwa ein Jahr pausieren wollen und dann etwa Teilzeit arbeiten möchten. dpa

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