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Wirtschaft: Von Holland und Dänemark vermitteln lernen Europäische Nachbarländer zeigen, wie Jobagenturen funktionieren

Berlin (uwe). Was die Hartz-Kommission in Deutschland einrichten will, bewährt sich seit einiger Zeit in Holland und Dänemark.

Berlin (uwe). Was die Hartz-Kommission in Deutschland einrichten will, bewährt sich seit einiger Zeit in Holland und Dänemark. In beiden Ländern zeigen sich die Chancen, aber auch die Grenzen des Modells, Arbeitlose in Agenturen zu beschäftigen: Eine bessere Chance auf schnelle Vermittlung haben alle die, für die es auf dem Arbeitsmarkt überhaupt eine Nachfrage gibt. Diejenigen dagegen, die mehr als nur ein Problem auf dem Arbeitsmarkt haben, sind auch in den Nachbarländern nicht oder nur mit sehr großem Aufwand zu vermitteln. Wer behindert oder invalide ist, die Landessprache nicht beherrscht oder krank oder alles zusammen ist, der hat überall ein Problem.

Für die meisten anderen aber lohnt es sich, sich über Zeit- und Leiharbeit in eine Dauerbeschäftigung vermitteln zu lassen. In Holland arbeiten mehr als ein Drittel der Beschäftigten in Teilzeitarbeitsverhältnissen, drei Prozent sind bei Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Jobagenturen wie Maatwerk kümmern sich individuell um Schwervermittelbare, Teilinvalide oder Sozialhilfeempfänger. Auf diesem Weg ist die Erwerbsbeteiligung in Holland insgesamt gestiegen, Überstunden werden nicht mehr nur von den Stammbelegschaften, sondern von Zeitarbeitern erledigt. Auch Saisonarbeiten werden an arbeitslose Inländer vergeben - schließlich sind die ja fest angestellt bei der Jobagentur. Allerdings ist ein Teil des Erfolgs darin begründet, dass in Holland der Dienstleistungssektor eine wesentlich größere Rolle spielt als in Deutschland.

Dänemark hat in den vergangenen Jahren ein ausgefeiltes System von Belohnung und Strafe auf dem Arbeitsmarkt etabliert. Das Arbeitslosengeld ist mit fast hundert Prozent vom letzten Netto sehr hoch. Dafür muss aber jeder Arbeitslose mit der Arbeitsvermittlung einen Eingliederungsvertrag schließen, der die Rechte und Pflichten beider Seiten genau regelt. Die Personalvermittlung muss sich dem Arbeitslosen Angebote machen und ihm Weiterbildung vorschlagen. Wer sich aber ohne stichhaltige Begründung weigert, eine Stelle anzunehmen, eine Schwangerschaftsvertretung zu machen ooder sich fortzubilden, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto größer wird der Druck von den Personalagenturen, wieder eine Arbeit aufzunehmen.

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