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Ulrich Kissing war seit 2009 Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank Berlin. Er soll Sozialbeiträge nicht gezahlt haben. Aber einen Rechtsstreit dazu hat er gewonnen.

© Thilo Rückeis

Vorstandsskandal bei der IBB: Kissing ist perplex über seine Abberufung

Der Banker hält das Vorgehen der Wirtschaftssenatorin für unverhältnismäßig. Cornelia Yzer begründet ihre Entscheidung mit einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte.

Der Fall des Vorstandschefs der Investitionsbank Berlin, Ulrich Kissing, beschäftigte auch am Wochenende Berliner Wirtschafts- und Politikkreise. Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) hatte als Vorsitzende des Verwaltungsrats der IBB am Freitag die Abberufung des Chefs der landeseigenen Förderbank „mit sofortiger Wirkung“ bekannt gegeben. Die Fortzahlung der Bezüge des Spitzenbankers, dessen Jahresgehalt bei rund 520 000 Euro liegt, komme ebenso wenig in Betracht wie eine Abfindung, hieß es Sonntag in Senatskreisen. Kissing habe gegen gesetzliche und dienstvertragliche Pflichten verstoßen und deshalb keine Ansprüche. Der Banker wird dagegen vermutlich arbeitsrechtlich Ansprüche geltend machen. Im Umfeld des Bankers heißt es, er halte das Vorgehen der Senatorin für absolut unverhältnismäßig. Vor allem werde er die von der Senatorin verwendete Formulierung, er habe über Jahre hinweg keine Sozialabgaben abgeführt, nicht hinnehmen, weil diese Wortwahl kriminelles Handeln unterstelle.

Es heißt, Kissing habe bereits bei seinem Eintritt in die Bank 2009 die Frage aufgeworfen, wie es um die Sozialversicherungspflicht der leitenden Mitarbeiter bestellt sei. Als er darauf keine klare Antwort bekam, habe er von sich aus das Prüfverfahren bei der Rentenversicherung einleiten lassen, das letztlich zum Urteil des Landessozialgerichts im September vergangenen Jahres geführt habe.

Kissing habe den Urteilsspruch, dass eine Versicherungspflicht gegeben sei, selbstverständlich akzeptiert, heißt es im Umfeld des Bankers. Es sei jetzt nur noch um die Frage gegangen, ab wann diese Pflicht bestanden habe. Dabei habe sich die Unklarheit nur auf einige wenige Monate bezogen. Dem Vernehmen nach empfindet Kissing den Vorgang als „unfassbar“. Das Thema der Versicherungspflicht sei am Beginn seiner Tätigkeit, mitten in der durch die Lehman-Pleite ausgelösten Weltfinanzkrise, absolut marginal gewesen, seine ganze Aufmerksamkeit habe der Situation der Bank gegolten, die damals bei Weitem nicht so positiv gewesen sei wie heute. Yzer begründete ihre Entscheidung dagegen mit einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, auf deren Grundlage Kissing nicht zu halten gewesen sei. apz/alf

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