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VW-Affäre: Gebauer mit Kündigungsschutzklage gescheitert

In der VW-Affäre hat der gefeuerte Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer heute vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Braunschweig wies eine Kündigungsschutzklage Gebauers gegen Volkswagen ab.

Braunschweig - Es ging um Tarnung, Tricks und Täuschungsmanöver. Und der von VW gefeuerte frühere Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, eine der Schlüsselfiguren in der VW-Affäre um Lustreisen, Bordellbesuche und getürkte Rechnungen, soll dabei kräftig mitgemischt haben. Das Arbeitsgericht Braunschweig nahm inhaltlich dazu zwar nicht ausdrücklich Stellung. Gebauers Klage gegen seine fristlose Kündigung wies das Gericht aber gleich im ersten Anlauf nach einer nur eineinhalbstündigen Verhandlung ab.

Gebauer habe die Vorwürfe nicht entkräften können, dass er Schmiergeld angenommen und Spesen doppelt abgerechnet habe, befand das Gericht. Seine Entlassung durch VW sei daher rechtens. Gebauer und sein Anwalt Wolfgang Kubicki seien den konkreten Nachweis schuldig geblieben, dass es bei hohen Geldflüssen mit rechten Dingen zugegangen sei. Außerdem hätten sie sich in Widersprüche verwickelt.

Für VW waren für die Kündigung als erstes Hinweise ausschlaggebend, wonach Gebauer an Machenschaften des Ex-Skoda-Personalchef Helmuth Schuster beteiligt gewesen sein soll. Dabei geht es um ein weit verzweigtes weltweites Netz von Unternehmensbeteiligungen, das sie genutzt hätten, um in die eigene Kasse zu wirtschaften. So kompliziert war dieses System, das auch der Richter immer wieder nachfragen musste. Aber was er wofür wann und weshalb ausgegeben und sich erstatten lassen hat - diese Frage konnte Gebauer nicht konkret beantworten.

Es war das «System», das bei VW geherrscht habe, argumentierten die Kläger. Der Sinn des internen Abrechnungs-Systems sei es ja gewesen, Ausgaben verdeckt zu finanzieren, sagte Kubicki. Dies sei mit Ersatzbelegen oder aber mit konkreten Rechnungen geschehen, für die es zum Teil aber keine Gegenleistungen gegeben habe. «Es ging nicht darum, irgendetwas Konkretes zu belegen, sondern gerade darum, nichts zu belegen», sagte Kubicki. Und VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz habe davon nicht nur gewusst. Das Konto, über das die Abrechnungen geflossen sind, sei «das Spesenkonto Hartz» gewesen.

«Ich kann nicht nachvollziehen, wenn jetzt alle sagen, sie hätten nichts gewusst», sagte Gebauer. Der Mann, der für den Boulevard der «Sex-Manager» ist, berichtet vor Gericht eher scheu und stockend von seinem Job bei dem Wolfsburger Autobauer. Als «Leiter der Abteilung Personalprojekte» bei Volkswagen war er jahrelang für die Betreuung des Betriebsrates zuständig. Er organisierte Reisen, Feste, Barbesuche und Prostituierte für Betriebsräte, aber auch für Vorstand und Aufsichtsräte. Für solche «Incentives» seien jährlich 500.000 bis 700.000 Euro ausgegeben worden, berichtete Kubicki vor Gericht. Ein Prüfung der Zahlungen sei nicht vorgesehen gewesen.

Für VW hat Gebauer damit eine besondere Vertrauensstellung missbraucht. Und der Leiter der VW-Rechtsabteilung, Michael Ganninger, lässt auch den Hinweis nicht gelten, Gebauer sei nur den Anweisungen von Hartz und dem langjährigen Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats, Klaus Volkert gefolgt: «Gebauer war eine Führungskraft bei Volkswagen und Volkswagen erwartet von seinen Führungskräften, dass sie über die Dinge nachdenken, die sie tun.»

Kubicki sagte dagegen nach der Verhandlung: «Das Gericht hat nicht verstanden, wie das Abrechnungssystem lief bei VW.» (Von Eva Tasche, dpa)

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