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Wirtschaft: VW-Gesetz kommt vor Gericht

EU-Kommission will Übernahme-Schutz für Volkswagen kippen / Kanzler Schröder: Klage ist unnötig wie ein Kropf

Brüssel/Berlin - Der Streit zwischen EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein und Bundeskanzler Gerhard Schröder um das VW-Gesetz hat am Mittwoch seinen Höhepunkt erreicht. Die EU-Kommission beschloss, eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. „Das Gesetz verletzt die EU-Regeln zum freien Kapitalverkehr und zur Niederlassungsfreiheit“, sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein in Brüssel. Das 44 Jahre alte VW-Gesetz soll feindliche Übernahmen in Wolfsburg verhindern und gibt deshalb dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei Europas größtem Autobauer (siehe Kasten).

Der Streit zwischen Bolkestein und Schröder schwelt schon seit Jahren. 2002 gab es dann vom EuGH Unterstützung für den Kommissar: So gennante „Goldene Aktien“, mit denen der Staat feindliche Unternehmensübernahmen beispielsweise über Sonderstimmrechte verhindern kann, sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, entschied das Gericht. Bolkestein zufolge fällt das VW-Gesetz unter dieses Urteil. Im März 2003 eröffnete die Kommission dann ein Vertragsverletzungsverfahren zum VW-Gesetz. Berlin lenkte nicht ein.

Die Klage ist die dritte und letzte Stufe dieses Verfahrens. Gewinnt die Kommission, muss Berlin das Gesetz ändern.

Der EuGH hat bereits in mehreren Ländern einer Klage der Kommission wegen Goldener Aktien Recht gegeben. Bolkestein hatte im Fall von Deutschland so lange gewartet, vor das Gericht zu ziehen, weil Schröder sich des Themas persönlich angenommen hatte. Kommissionspräsident Romano Prodi hatte Bolkestein überredet abzuwarten. Jetzt aber drängte für Bolkestein die Zeit: Ende Oktober scheidet er aus der Kommission aus.

Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen halten das umstrittene Gesetz weiter für EU-konform. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte am Mittwoch in Berlin, die Bundesregierung „sieht keine Verstöße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit im Binnenmarkt“. Die Bundesregierung sei zuversichtlich, die Argumente der Kommission entkräften zu können. „Die Klage ist so überflüssig wie ein Kropf“, sagte Kanzler Gerhard Schröder (SPD). Auch der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) betonte, aus seiner Sicht sei das VW-Gesetz mit dem EU-Recht vereinbar.

Der Europaabgeordnete und Übernahmerechtsexperte Klaus-Heiner Lehne (CDU) sagte dagegen dem Tagesspiegel, die „Kommission hat gar keine andere Wahl gehabt, als vor Gericht zu ziehen“. Berlin sei nicht bereit gewesen, auf Bemühungen der Kommission um einen Kompromiss einzugehen. „Die Bundesregierung geht damit ein hohes Risiko ein.“ Die Klage habe in Luxemburg gute Chancen auf Erfolg, sagte Lehne.

Investmentbankern zufolge schreckt das VW-Gesetz ausländische Investoren tatsächlich ab, wie die Kommission befürchtet. „Die Freiheit des Kapitalverkehrs wird durch das Gesetz auf jeden Fall behindert“, sagte Klaus Kaldemorgen, Leiter des Fondsmanagement bei der DWS. „Solch ein Unternehmen ist für Investoren höchst unattraktiv, weil der Staat die marktwirtschaftliche Führung verhindern kann“, sagte Rolf Drees, Sprecher der Union Fondsholding. Es gebe schließlich auch kein Gesetz für BMW oder Daimler-Chrysler. VW-Vorstandschef Bernd Pischetsrieder hatte zuvor mehrfach betont, VW müsse aus eigener Kraft so stark sein, dass eine Übernahme durch ein anderes Unternehmen auch ohne VW-Gesetz unmöglich sei.

Die Klage war in der Europäischen Kommission umstritten: Vorbehalte gegen den harten Kurs von Kommissar Bolkestein gibt es schon seit längerem bei den deutschen Kommissaren Günter Verheugen (Erweiterung) und Michaele Schreyer (Haushalt). Auch die französischen Kommissare Jacques Barrot (Regionalpolitik) und Pascal Lamy (Handel) waren dagegen – für den Entschluss zur Klage reicht jedoch ein positives Votum der Mehrheit der Kommissare. mit dpa

Flora Wisdorff

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