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Wirtschaft: Wählprogramme bleiben gefährlich

Streit um hohe Rechnungen / 562000 Dialer inzwischen registriert

Berlin (vis). Eigentlich ist die Rechtslage klar: Doch in der Realität läuft noch nicht alles so rund, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hat. Gisela K. hat sich beim Surfen im Internet unbemerkt einen Dialer (siehe Lexikon) eingefangen, als sie sich eine Software zum Homebanking herunterladen wollte. Statt für ein paar Cent pro Minute zu surfen, leitete das automatische Einwahlprogramm die ahnungslose Kundin über eine teure Verbindung (1,86 Euro pro Minute) ins Netz. Bereits nach zwei Internetsitzungen belief sich die Rechnung auf 360 Euro. Die gute Nachricht: Gisela K. fand bei der neu eingerichteten Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post heraus, dass der Dialer zu dem Zeitpunkt nicht registriert war. Das heißt: Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass Gisela K. die Rechnung bezahlt. Die schlechte Nachricht: „Die Deutsche Telekom fordert die Summe trotzdem ein und drohte mir damit, meinen Anschluss zu sperren, wenn ich die Rechnung nicht bezahle“, sagt Gisela K.

Seit dem 15. August gilt das neue Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er und 0900er-Rufnummern. Damit reagierte das Verbraucherschutzministerium auf die vielen Fälle, in denen ahnungslose Kunden von kriminellen Anbietern betrogen worden waren. Nach den neuen Regeln müssen die Anbieter nun jeden Dialer bei der Regulierungsbehörde anmelden, und der Kunde kann dort Name und Anschrift des jeweiligen Anbieters verlangen. Die Identität des Anbieters zu klären, war zuvor ein großes Problem geschädigter Kunden gewesen. Ein Dialer darf jetzt nicht mehr als zwei Euro pro Minute oder mehr als 30 Euro pro Einwahl kosten. Zudem muss die Verbindung nach einer Stunde automatisch getrennt werden.

Inzwischen sind nach Auskunft der Regulierungsbehörde 562000 Dialer in der Datenbank registriert. Wie viele dieser Programme es im Netz tatsächlich gibt, darüber hat die Regulierungsbehörde keine Informationen. Dass ein Dialer registriert ist, heißt auch nicht, dass er die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Das prüft die Regulierungsbehörde nämlich nicht in jedem Fall. Das ist einer der Kritikpunkte von Sascha Borowski vom Internetforum dialerschutz.de. Zudem sagt er: „Für den ungeübten Surfer ist der Gebrauch der Datenbank sehr schwierig.“ Genau diese Leute habe das Gesetz aber schützen wollen.

Die Verbraucherzentrale hat Gisela K. geraten, der Telekom-Rechnung schriftlich zu widersprechen und den Betrag, der für den nicht registrierten Dialer verlangt wird, zurückbuchen zu lassen. „Wir werden überprüfen, ob der Dialer zum betreffenden Zeitpunkt nicht registriert war“, sagte ein Sprecher der Telekom. Dann bestehe tatsächlich kein Anspruch auf Zahlung. Dass der Kundin gleich der Anschluss gekündigt werde, sei sicher ein Missverständnis gewesen.

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