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Wirtschaft: Was man lagern darf

Wer die aktuellen niedrigen Benzinpreise nutzen will, um seine Vorräte aufzustocken, stößt sehr schnell an rechtliche Grenzen. Diejenigen, die eine eigene Garage für ihr Auto haben, sind da noch am besten dran.

Wer die aktuellen niedrigen Benzinpreise nutzen will, um seine Vorräte aufzustocken, stößt sehr schnell an rechtliche Grenzen. Diejenigen, die eine eigene Garage für ihr Auto haben, sind da noch am besten dran. Denn der einzige Ort, wo Privatleute feuergefährliche Stoffe lagern können, ist die Kleingarage. Nach Paragraf 23 der Garagenverordnung darf man hier bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin aufbewahren – aber auch das nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern. In Wohnhäusern ist die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen absolut verboten, sagt Wolfgang Franz, Leiter des vorbeugenden Brandschutzes der Direktion Süd in Berlin. Das gilt auch für den Keller. Ausnahme ist lediglich der Heizöltank im Heizöllagerraum, der eigens von der Bauaufsicht genehmigt werden muss. sme

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