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Wirtschaft: Wegen des BSE-Embargos bringt die EU die Grande Nation vor den Kadi

Nach monatelangem Streit muss sich Frankreich nun vor Gericht wegen seines Importverbots für britisches Rindfleisch verantworten. Die EU-Kommission sandte am Dienstag die erwartete Klage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, sagte ein Kommissions-Sprecher.

Nach monatelangem Streit muss sich Frankreich nun vor Gericht wegen seines Importverbots für britisches Rindfleisch verantworten. Die EU-Kommission sandte am Dienstag die erwartete Klage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, sagte ein Kommissions-Sprecher. Der ursprünglich bereits für Montag vorgesehene Schritt war wegen der komplizierten Sachlage um einen Tag verschoben worden. Ob Paris zudem zu einer sofortigen Aufhebung des Embargos gezwungen werden soll, ist weiterhin offen. Deutschland, das neben Frankreich als einziges EU-Land das Embargo zunächst beibehalten hat, hat sich bislang nicht schriftlich zum weiteren Vorgehen im BSE-Streit geäußert. Die Kommission erwartet demnach von der Bundesregierung noch in dieser Woche eine Stellungnahme. Es handele sich um ein Verfahren mit "weitreichenden juristischen und gesundheitlichen Folgen", begründete der Kommissions-Sprecher die Verzögerung. Die Juristen der Kommission feilten demnach bis zum frühen Nachmittag an der Klageschrift, ehe sie nach Luxemburg gebracht wurde. Offiziell beginnt das Verfahren, das bis zu zwei Jahre dauern könnte, erst, wenn die Klage beim Europäischen Gerichtshof angenommen wird.

Die französische Regierung weigert sich, ihr einseitiges Embargo auf britisches Rindfleisch aufzuheben und begründet dies mit der Gesundheitsgefahr durch die Rinderseuche BSE. Auch Deutschland droht wegen des BSE-Embargos ein Verfahren der Kommission. Die Aufhebung des Importverbots für britisches Rindfleisch ist allerdings Sache des Bundesrates, der auf seiner nächsten Sitzung Anfang Februar entscheiden will. Während Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) sich den Vorgaben aus Brüssel beugen will, machen mehrere Bundesländer Bedenken geltend. Die Kommission will vor einer möglichen Klage gegen Deutschland die Entscheidung der Länderkammer abwarten.

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