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WELCHE MODELLE ZUR WAHL STEHEN: Die fünf Wege zur Betriebsrente

DIREKTVERSICHERUNGDer Arbeitgeber schließt eine Renten-, eine Kapital-Lebens- oder eine fondsgebundene Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Auch ein Berufsunfähigkeits- oder ein Hinterbliebenenschutz können vereinbart werden.

DIREKTVERSICHERUNG

Der Arbeitgeber schließt eine Renten-, eine Kapital-Lebens- oder eine fondsgebundene Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Auch ein Berufsunfähigkeits- oder ein Hinterbliebenenschutz können vereinbart werden. Die Auszahlung ist später als monatliche Rente, als Einmalzahlung oder auch gesplittet möglich.

PENSIONSKASSEN

Sie können von mehreren Unternehmen als rechtlich selbstständige Versorgungsgesellschaft gegründet werden. Die Pensionskassen verwalten die Beiträge und legen sie überwiegend risikoarm an. Auch die Pensionskassen decken den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz ab. Die Rente wird wahlweise als monatliche Rente, als Einmalzahlung oder gesplittet ausgezahlt.

PENSIONSFONDS

Auch die Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungsgesellschaften. Allerdings legen sie das Kapital vermehrt in Aktien und Fonds an und sind deshalb risikoreicher. Abgesichert ist nur der eingezahlte Betrag. Die Risiken, aber auch die Renditemöglichkeiten sind im Vergleich zu Pensionskassen höher. Der Pensionsfonds kann auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken absichern. 30 Prozent können als Teilkapital, der Rest als fortlaufende Rentenzahlung ausgezahlt werden.

UNTERSTÜTZUNGSKASSEN

Sie sind wie Pensionskassen rechtlich selbstständige Versorgungsträger, die von einem oder mehreren Arbeitgebern gegründet werden. In der Geldanlage sind sie relativ frei. Im Gegensatz zu Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen können sich die Mitarbeiter hier mit Beiträgen in beliebiger Höhe absichern, was die Unterstützungskassen vor allem für Führungskräfte attraktiv macht, die oft ein höheres Einkommen haben. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, aber auch Einmal- oder Teilkapitalauszahlungen sind möglich.

DIREKTZUSAGE

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Alter bestimmte Leistungen unmittelbar zu zahlen. Dafür bildet er Rückstellungen. Die Auszahlung ist in mehreren Teilsummen möglich. Auch die Direktzusage wird gern für die Altersvorsorge von Führungskräften eingesetzt, denn auch hier ist die Höhe der Einzahlung unbegrenzt. tos

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