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Wirtschaft: Weniger Rechte auf der Straße

Alle Menschen sind gleich – dieser Grundsatz gilt für Reisende allerdings nicht. Denn wer mit dem Zug unterwegs ist, hat wesentlich umfangreichere Ansprüche als ein Fernbus-Passagier.

Alle Menschen sind gleich – dieser Grundsatz gilt für Reisende allerdings nicht. Denn wer mit dem Zug unterwegs ist, hat wesentlich umfangreichere Ansprüche als ein Fernbus-Passagier. Bahnfahrer bekommen ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden 50 Prozent – vorausgesetzt, es ist keine höhere Gewalt als Störungsursache im Spiel, also etwa ein Sturm oder ein Selbstmord. Fährt der Zug bereits mit mindestens einer Stunde Verspätung ab, kann der Kunde die Reise auch sofort stornieren.

Busfahrende müssen genügsamer sein: Erst nach zwei Stunden Wartezeit am Busbahnhof dürfen sie ihr Geld zurückverlangen. Beträgt die Fahrzeit laut Plan mehr als drei Stunden und verzögert sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten, muss der Fahrer den Kunden in angemessenem Umfang Getränke und Essen anbieten – allerdings nur, wenn diese im Bus oder im Busbahnhof in zumutbarer Weise zu beschaffen sind. Wird es spät, muss das Unternehmen eine Übernachtung im Hotel finanzieren – dies allerdings nicht, wenn die Verspätung auf schlechtes Wetter oder Naturkatastrophen zurückgeht. Was passiert, wenn Stau herrscht, ist noch umstritten.

Bleibt der Bus mit einer Panne liegen, muss der Anbieter eine Alternative finden oder den Passagier zu einem Ort bringen, von dem aus er seine Reise fortsetzen kann. Vorausgesetzt, die Bus-Strecke ist länger als 250 Kilometer – nur dann gelten die Regeln überhaupt. brö

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