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Gesetze wälzen? Braucht man nicht mehr, wenn man Software hat, die das für einen übernimmt.

© Kitty Kleist-Heinrich

Wenn der Anwalt ins Netz geht: Wie Start-ups das Rechtswesen verändern

Start-ups mischen das Rechtswesen auf. Sie verhelfen Anwälten zu Aufträgen – ersetzen sie in manchen Fällen aber auch. Zum Beispiel dann, wenn ihre Software große Dokumente durchforstet.

Von Carla Neuhaus

Vier Jahre gibt Richard Susskind den Anwälten noch. Vier Jahre, bis der Computer ihre Routinearbeit übernimmt. Bis Rechtsstreitigkeiten per Mausklick beigelegt werden. Bis manch ein Anwalt seinen Job verliert – zumindest dann, wenn er sich nicht rechtzeitig an den digitalen Wandel anpasst. Susskinds These vom Ende der Juristerei, wie wir sie heute kennen, ist eine Provokation. Für manch einen Start-up-Gründer ist sie aber auch eine Motivation. Denn der Wandel, den der britische Autor in seinen Büchern beschreibt, hat längst begonnen.

Einer, der für diesen Wandel steht, ist der Berliner Gründer Daniel Biene. Er möchte die Art verändern, wie Menschen einen Anwalt finden und bezahlen. Früher fragte man im Bekanntenkreis herum oder suchte in den Gelben Seiten, wenn man einen Juristen brauchte. Doch Biene sagt: „Das ist überholt.“ Mit zwei Kollegen hat er im vergangenen Jahr in Berlin Legalbase gegründet: eine Plattform, die per Knopfdruck den passenden Anwalt vermittelt – und die Sorge nimmt, was das wohl kostet. Denn an jeder Anwaltsleistung klebt bei Legalbase ein Preisschild. Ein Testament erstellen zu lassen, kostet zum Beispiel 249 Euro, wer Hilfe bei der GmbH-Gründung braucht, zahlt 400 Euro. „Wir schaffen dadurch mehr Transparenz“, sagt Biene.

Andere Länder sind Deutschland bei Legal Tech weit voraus

Dass ein solches Geschäftsmodell aufgehen kann, zeigt sich in den USA. Dort setzt das Unternehmen Legalzoom, das auch an dem Berliner Start-up als Investor beteiligt ist, auf ein ganz ähnliches Modell. Auch Legalzoom bietet Anwaltsleistungen übers Netz zum Festpreis an. Der Unterschied: Legalzoom ist längst kein Start-up mehr. Gegründet wurde die Firma bereits 2001. Heute beschäftigt sie fast 900 Mitarbeiter und kommt in den USA auf einen Bekanntheitsgrad von 80 Prozent. Fast jeder Amerikaner kennt das Unternehmen also.

Das zeigt: Während die Digitalisierung der Anwaltsleistungen hierzulande gerade erst begonnen hat, ist sie in anderen Ländern längst in vollem Gange – und zwar ziemlich erfolgreich.

Start-ups helfen Verbrauchern, Recht zu bekommen

Doch langsam wächst auch in Berlin und Umgebung die sogenannte „LegalTech“-Szene: Die Zahl der Start-ups, die im Netz Rechtsdienstleistungen anbietet, steigt. Neben Legalbase ist hier zum Beispiel Flightright mit Sitz in Potsdam aktiv: ein Start-up, das Fluggästen hilft, an eine Entschädigung zu kommen, wenn ihr Flieger ausfällt oder sich verspätet. Statt lange nach dem passenden Formular zu suchen, geben Verbraucher auf der Plattform einfach schnell ihre Flugdaten ein. Die erste Einschätzung, ob sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, ist kostenlos. Kann das Start-up für sie tatsächlich Geld herausholen, behält es dafür 25 Prozent der Entschädigungssumme ein. 2010 gegründet, hat Flightright mittlerweile etliche Nachahmer gefunden. Auch bei Fairplane aus Wien oder Refund.me ebenfalls aus Potsdam bekommen Fluggäste eine Entschädigung. Und das ist erst der Anfang. Andere Anbieter übertragen das Modell auf weitere Fälle.

So hat sich das Berliner Start-up Recht ohne Risiko darauf spezialisiert, Kreditverträge zu widerrufen. In vielen Altverträgen für Immobilienkredite stecken fehlerhafte Widerrufsklauseln, mit der Folge, dass Verbraucher vorzeitig aus den Krediten aussteigen können. Viele machen davon derzeit Gebrauch und schichten in einen günstigeren Kredit um. Möglich ist der Widerruf der Altverträge zwar nur noch bis Juni – für Anwälte ist das dennoch ein gutes Geschäft. Über ihre Plattform bieten die Gründer von Recht ohne Risiko Verbrauchern an, die Widerrufbarkeit ihrer Verträge kostenlos zu prüfen. Nur wenn sie sich erfolgreich bei der Bank durchsetzen, kassieren sie ein Erfolgshonorar.

Es entsteht ein neuer Markt

All diese Modelle funktionieren vor allem durch eins: das Massengeschäft. Nur wenn etliche Kunden einer Bank oder einer Airline von den Angeboten der Gründer Gebrauch machen, lohnt sich das für sie. Nur so können sie verkraften, dass sie immer wieder kostenlos Anfragen prüfen, aus denen nichts wird.

Doch machen die Gründer niedergelassenen Rechtsanwälten damit ernsthaft Konkurrenz? Markus Hartung glaubt das nicht. „Sie schaffen vielmehr einen neuen Markt“, sagt der Berliner Rechtsanwalt und Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession. Kein Kunde würde von sich aus zum Rechtsanwalt gehen, nur weil sein  Flug Verspätung hatte. Kann er aber seine Ansprüche schnell per Mausklick kostenlos prüfen lassen, ist das etwas anderes.

Die Gründer sorgen für mehr Transparenz bei den Preisen

Ähnlich ist das bei Angeboten wie dem von Legalbase, dem Start-up, das Anwälte und Mandanten zusammenbringt. An der Arbeit, die die Juristen dabei übernehmen, hat sich dadurch nichts verändert. Nur die Art, wie sie ihre Mandanten finden – oder diese sie. Eines bewirken die neuen Angebot allerdings in der Branche: Sie sorgen für mehr Transparenz. Denn wenn Start-ups Rechtsdienstleistungen im Netz anbieten, wird klar, was Kunden dafür eigentlich zahlen müssen – und was nicht. So ist es durchaus vorstellbar, dass manche Verbraucher zwar in Zukunft weiter zu ihrem Anwalt um die Ecke gehen – ihm dann aber vorhalten, wie günstig die Leistung im Netz zu haben ist. „Das kann die Preise für Rechtsdienstleistungen drücken“, sagt Markus Hartung.

Größeres Potenzial, die Branche durcheinanderzuwirbeln, hat dagegen seiner Meinung nach ein anderer Zweig der Legal-Tech-Bewegung: die automatische Auswertung von Verträgen und Dokumenten. Denn dabei übernehmen Maschinen durchaus einen Teil der Aufgaben, die bislang Rechtsanwälte ausgeführt haben. Möglich wird das durch künstliche Intelligenz, die zum Beispiel das Berliner Start-up Leverton nutzt. Die Gründer haben im Zuge eines Forschungsprojekts eine selbstlernende Maschine entwickelt, die in Windeseile Daten aus Dokumenten herausfischt. Zum Einsatz kommt sie derzeit in erster Linie, um für Banken, Pensionsfonds oder Großkanzleien Immobilienverträge zu prüfen.

Wie Software Verträge schnell und erfolgreich durchsucht

Wenn ein Investor zum Beispiel gleich mehrere Immobilien im Paket kaufen will, muss er schnell tausende Vertragsseiten prüfen: Er muss wissen, wie hoch die gewerbliche Mietfläche ist, welcher Mieter welches Kündigungsrecht hat oder wann er für welche Reparaturen oder Schäden aufkommen muss. Woran ein Rechtsanwalt Stunden sitzt, spuckt die Maschine von Leverton binnen Minuten aus. „Wir nutzen dafür eine computerlinguistische Software“, sagt Sebastian Schuhl. Das Besondere daran: Die Software erkennt nicht nur einzelne Worte, sondern auch Referenzen im Text. Wird im Vertrag zum Beispiel auf ein anderes Dokument verwiesen, sucht die Maschine es gleich heraus und verknüpft die Informationen automatisch. Fehlt das Dokument, zeigt sie auch das an. Weil die Maschine selbstlernend ist, werden ihre Ergebnisse dabei mit der Zeit immer genauer. „Mit jedem Dokument, das die Software ausliest, wird sie besser“, sagt Schuhl. Dabei ist die Software schon jetzt besser, schneller und günstiger, als ein Mensch je sein kann.

Und trotzdem sagt Hartung: Für Rechtsanwälte muss das nicht zwangsläufig eine Gefahr sein. Vielmehr gebe es ihnen die Chance, sich auf das zu konzentrieren, worin sie eigentlich stark sind: herausgefilterte Daten zu analysieren und auf dieser Basis eine Empfehlung abzugeben. Die Maschine macht die Anwälte also effizienter – nicht arbeitslos. Zumindest noch nicht.

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