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Wirtschaft: Wer haftet für Unfälle bei Schnee und Eis?

Gestern morgen war es soweit.Eine hauchdünne Schneeschicht bedeckte die Straßen.

Gestern morgen war es soweit.Eine hauchdünne Schneeschicht bedeckte die Straßen.Wie im Herbst, so besteht im Winter die Pflicht dafür zu sorgen, daß Fußgänger die Bürgersteige gefahrlos begehen können.Für die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Berliner Gehwegen ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer verantwortlich, der die Pflicht häufig auf die Mieter überträgt.Die Anlieger müssen die Bürgersteige in der Breite von einem Meter räumen und streuen.

Im Herbst übernimmt die Berliner Straßenreinigung (BSR) diesen Dienst für alle öffentlichen Straßen in Berlin.In vielen Bundesländern haben die Gemeinden die Pflicht zum Kehren auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke übertragen.Die BSR hat die Berliner Straßen in einem System A-, B- und C-Zonen zugeordnet.Die A- und B-Straßen werden von der BSR sauber gehalten.Die C-Zonen fallen wie sämtliche Privatstraßen nicht in die Pflicht der BSR.Wegen der insgesamt 400 000 in Berlin stehenden Laubbäume, ist es der BSR nicht immer möglich alle Straßenzüge gleichzeitig so einwandfrei zu reinigen, daß die Passanten sie wirklich gefahrlos betreten können.Die Passanten seien aufgefordert sich der jeweiligen Wettersituation anzupassen, sagte ein Sprecher der BSR.Dabei kümmere sich das Unternehmen zunächst um besonders laubträchtige Straßenzüge.Wenn es zu einem Unfall kommt, prüfen die Hausjuristen der BSR, ob der Passant nicht wegen eigener Unvorsichtigkeit haften müsse.Erst danach, erhalte der Verletzte Schadensersatz.

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