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Wirtschaft: Wer sich jetzt von Haus und Aktien trennen sollte

Trotz der geplanten Steuergesetze müssen Anleger nicht in Panik verfallen – weil es lohnend sein kann, die Wertpapiere zu behalten

Kann ich der Spekulationssteuer entgehen, indem ich meine vermietete Eigentumswohnung jetzt noch schnell verkaufe?

Das ist fraglich. Zwar hat die Opposition bereits Widerstand angekündigt, aber mit einer Stichtagsregelung will die Regierung verhindern, dass Immobilienverkäufer dem Fiskus auf den letzten Drücker entwischen. Nur wer es schafft, seine vermietete Wohnung oder das Mietshaus noch vor dem 21. Februar 2003 zu verkaufen und nur wenn der Erwerb der Immobilie mindestens zehn Jahre zuvor erfolgt war, bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Verkaufen Sie nach dem 21. Februar und vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, entgehen Sie der Steuerpflicht nur dann, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie mit der Steueränderung nicht zu rechnen brauchten – etwa weil die Diskussion über mögliche Rechtsänderungen für den Normalbürger völlig unübersichtlich ist.

Was tue ich, wenn der Steuerbescheid für meinen Immobilienverkauf kommt?

Sie sollten Einspruch einlegen. Denn es ist damit zu rechnen, dass insbesondere die Regelung der Altfälle vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird.

Soll ich meine Aktien jetzt verkaufen?

Haben Sie Aktien eines Unternehmens bereits länger als ein Jahr in Ihrem Depot, kann sich ein Verkauf jetzt lohnen – soweit Gewinne angefallen sind. Noch gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr. Alle Gewinne, die mit Papieren erzielt werden, die länger gehalten wurden, sind danach steuerfrei. Das wird sich erst mit dem neuen Gesetz ändern. Halten Sie Aktien aber erst seit einem kürzeren Zeitraum – und haben Gewinne gemacht – kann es besser sein, die Papiere nicht zu veräußern. Zurzeit müssten erzielte Kursgewinne bei der Einkommensteuer für das Jahr 2002 angegeben werden. Der künftige Steuersatz von 15 Prozent könnte günstiger sein – und gilt nach dem Halbeinkünfteverfahren nur für die Hälfte des Ertrags. Der Rest bleibt steuerfrei. Effektiv wird die Steuer also nur 7,5 Prozent betragen. Das Halbeinkünfteverfahren dient der Vereinfachung. Durch die Steuerfreistellung von 50 Prozent des Ertrags werden Werbungskosten oder – wie bei Dividenden – die anrechenbare Körperschaftssteuer pauschal abgegolten.

Was ist mit Fondsanteilen?

Hierzu wurden noch keine Details veröffentlicht. Anleger sollten daher mit einem Verkauf noch warten. hej/hop

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