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Wirtschaft: Wertheim-Klage in der Schwebe

Richter verlangt mehr Dokumente

Newark (mbkr). Die Entscheidung, ob KarstadtQuelle sich in den USA einem der größten Entschädigungsprozesse stellen muss, fällt voraussichtlich im Sommer. Bei einer Anhörung vor dem Bezirksgericht in Newark, New Jersey, beauftragte der Richter die Streitparteien, weitere Dokumente vorzulegen. Dann will er entscheiden, ob die Klage zweier Erben der Kaufhausfamilie Wertheim gegen den Einzelhandelskonzern verhandelt wird. Barbara Principe, Großnichte des jüdischen Kaufhausgründers Georg Wertheim, macht geltend, dass ihr Vater Günther Wertheim um sein Erbe betrogen worden sei. Günther Wertheim war 1939 vor den Nazis in die USA geflohen. Er und sein Bruder Fritz hatten 1951 ihre Aktien an dem Kaufhauskonzern und ihre Restitutionsansprüche für den Betrag von 9200 Dollar abgetreten. Kurz danach wurde Wertheim an den Hertie-Konzern verkauft, deren Rechtsnachfolger Karstadt-Quelle ist. Neben Principe klagt auch ihr Neffe Martin Wortham. Die Kläger behaupten, die Wertheim-Brüder seien 1951 über den wahren Wert ihrer Anteile getäuscht worden. Neben den Aktien geht es dabei auch um Grundstücke in Berlin-Mitte. Der Streitwert wird auf mehrere 100 Millionen Dollar geschätzt. Die KarstadtQuelle AG argumentiert, die Klage falle unter das vor zwei Jahren geschlossene Abkommen zwischen Deutschland und den USA, das deutsche Firmen vor weiteren Ansprüchen von Opfern der Nazi-Zeit schützen soll.

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