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Wirtschaft: Wettbewerb: Der Schlussverkauf geht in seine letzte Runde

Die Unternehmen sind erfinderisch: Seitdem C & A Anfang des Jahres mit seinem Euro-Rabatt für Furore sorgte, legt die Konkurrenz nun nach. Einen "Winterschlussrabattz" verspricht Karstadt seinen Kunden und verschenkt - wie Konzernschwester Wertheim - Rabattcoupons, mit denen Schlussverkaufsware noch ein bisschen billiger wird.

Die Unternehmen sind erfinderisch: Seitdem C & A Anfang des Jahres mit seinem Euro-Rabatt für Furore sorgte, legt die Konkurrenz nun nach. Einen "Winterschlussrabattz" verspricht Karstadt seinen Kunden und verschenkt - wie Konzernschwester Wertheim - Rabattcoupons, mit denen Schlussverkaufsware noch ein bisschen billiger wird. Dabei sollen die Preise ab Montag ohnehin schon purzeln. Preisreduzierungen von durchschnittlich 30 bis 50 Prozent verspricht der Einzelhandelsverband HDE zum Schlussverkaufsstart.

Noch ist der Schlussverkauf in Deutschland eine heilige Kuh. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darf der Handel zwölf Werktage lang die Preise für Bekleidung, Lederwaren und Sportartikel senken, um seine Lager für die folgende Saison zu räumen. Auch der Start ist im Gesetz geregelt: Jeweils am letzten Montag im Januar und am letzten Montag im Juli ist Schlussverkaufszeit. Reduzieren Händler außerhalb dieses Rahmens in großem Stil ihre Preise, laufen sie Gefahr, eine unerlaubte "Sonderveranstaltung" abzuhalten und mit einem satten Bußgeld bestraft zu werden. Beispiel C & A.

Branchenkenner sehen den Schlussverkauf skeptisch. "Es wird massiv Ware eingekauft", sagt Unternehmensberater Volker Dölle, "die Qualität ist meist weniger gut und die Margen entsprechend niedrig." Die Preise von sehr hochwertiger Ware würden dagegen nur noch selten stark reduziert. Das sieht Hans-Christian Limmer von der Unternehmensberatung Roland Berger anders. Zwar werde zugekauft, doch handele es sich dabei um attraktive Markenwaren, die die Händler zu reduzierten Konditionen bei den Herstellern einkaufen. In welchem Umfang eingekauft werde, hänge davon ab, wie voll die eigenen Lager noch sind. Dölle schätzt, dass rund fünfzig Prozent aller Waren speziell für den Schlussverkauf geordert werden.

Die Ware liege häufig schon in den Wochen vor dem eigentlichen Schlussverkauf in den Regalen. Um die Kunden auf die Billigwochen einzustimmen, beginnen Kaufhäuser wie Karstadt oder das KaDeWe das Jahr traditionell mit den Haushaltswochen. Nach dem Fall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung experimentieren die Händler jetzt auch mit neuen Möglichkeiten, etwa der Kombination verschiedener Angebote. "Kaufe zwei, bekomme drei" ist eine beliebte Spielart. Auch Sets gibt es inzwischen häufiger, zum Beispiel den DVD-Player mit zwei Filmen. Nach dem Schlussverkauf geht es mit so genannten Preisgruppenspielen weiter, um auch die letzten Regale leerzuräumen. Alles muss raus, heißt es dann, für zehn Euro, für fünf Euro oder für einen Euro.

Obwohl Verbraucher ihren Schlussverkauf lieben, werden sie sich möglicherweise bald vom "Ausverkauf" verabschieden müssen. Denn das UWG ist nicht mehr zeitgemäß. Seit einem Jahr trifft sich regelmäßig eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium, in der Ministeriumsvertreter, Handelsverbände und Verbraucherschützer eine gemeinsame Stellungnahme zur UWG-Reform erarbeiten sollen. Doch einig ist man sich nur in einem Punkt: dass Reformbedarf besteht. Wie das Gesetz im Einzelnen geändert werden soll, ist völlig unklar. Der HDE ist daher sicher, dass es mit einer Reform des nationalen Wettbewerbsrechts in dieser Legislaturperiode nichts mehr wird, auch wenn Heißsporne wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, Matthias Berninger, eine schnelle Lösung fordern.

Der nötige Zeitdruck könnte jedoch aus Brüssel kommen. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der das Wettbewerbsrecht liberalisieren soll. Während das deutsche UWG vom unmündigen Verbraucher ausgeht, den es zu schützen gilt, setzt die EU auf Aufklärung. Statt die Händler zu gängeln, will die EU-Verordnung die Verbraucher aufklären. Ziel ist eine möglichst große Transparenz, die Kunden sollen bewusst entscheiden können, ob Rabatte einen Kauf lohnenswert machen oder nicht. Das Pikante: Wenn die Verordnung beschlossen wird, gilt sie auch in Deutschland und zwar unmittelbar. Nach dem neuen Verordnungsentwurf sollen "Verkaufsförderungsveranstaltungen" nicht mehr verboten, im Wert begrenzt oder genehmigungspflichtig werden. Das heißt, Genehmigungsverfahren für Räumungsverkäufe würden überflüssig. Auch das Verbot von Sonderverkäufen im Vorfeld von Saisonschlussverkäufen soll aufgehoben werden. Die neuen EU-Regeln erfordern allerdings umfassende Informationen. So müssen Händler jeweils Anfang und Ende ihrer Verkaufsförderungsaktion bekannt machen. Und bei Gewinnspielen - in Deutschland derzeit noch verboten - müssen die Veranstalter den Kunden ihre Gewinnchancen ausrechnen. Wann die Verordnung kommt, ist unklar. Nicht mehr in dieser Legislaturperiode, glaubt der HDE, noch in diesem Jahr, heißt es in Brüssel. Wie auch immer: Das Ende des Schlussverkaufs ist in Sicht.

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