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Wettbewerb: EU droht Microsoft tägliche Millionen-Strafe an

Die angedrohte Strafe ist beispiellos: Ab dem 25. Januar soll Microsoft täglich 2 Millionen Euro Strafe bezahlen, falls der Software-Konzern nicht endlich der Konkurrenz wesentliche Informationen zur Verfügung stellt.

Brüssel - Knapp zwei Jahre nach Verhängung einer Rekord-Strafe von knapp 500 Millionen Euro stellten die EU-Wettbewerbshüter in einem Mahnbrief fest, dass der weltgrößte Softwarekonzern Auflagen zur Öffnung des Betriebssystems Windows nur unzureichend erfüllt. Die Kommission setzte am Donnerstag in Brüssel Microsoft ein neues Ultimatum bis zum 25. Januar 2006: Von diesem Termin an kann die tägliche Strafe verhängt werden. Der Konzern wies die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück.

Das Tauziehen um die Erfüllung der Auflagen dauert bereits seit vergangenem Jahr. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes riss nun der Geduldsfaden: «Ich habe Microsoft alle Möglichkeiten eingeräumt, die Verpflichtungen zu erfüllen. Ich habe keine andere Möglichkeit mehr, als auf dem Amtsweg das Einlenken von Microsoft sicherzustellen.»

Im Kern dreht sich der Streit um technische Angaben zu Schnittstellen, die Microsoft offen legen soll. Dies betrifft Betriebssysteme für Server. Nach erster Einschätzung der EU- Wettbewerbshüter sind die von Microsoft gelieferten Informationen jedoch «unvollständig und ungenau». Eine Frist dafür war am 15. Dezember abgelaufen.

Microsoft-Chefjurist Brad Smith teilte mit, das Unternehmen habe in der vergangenen Woche neue Informationen übermittelt, die von der Kommission bisher nicht geprüft worden seien. «Wir haben bisher auf 100 Anfragen der Kommission geantwortet.» Smith beklagte wechselnde Anforderungen der Kommission an den Konzern. Das Unternehmen wolle zwar weiterhin mit Brüssel zusammenarbeiten, werde aber dem neuen Mahnbrief widersprechen, zum Beispiel bei einer mündlichen Anhörung.

Die Kommission wird nach eigenen Angaben in ihrer Einschätzung von dem britischen Computerwissenschaftler Neil Barrett unterstützt, der in diesem komplizierten Wettbewerbsfall als Treuhänder tätig ist.

Die Kommission hatte das Softwareunternehmen im März 2004 auch verpflichtet, eine Version von Windows anzubieten, die nicht mit dem Windows-Mediaplayer zum Abspielen vom Multimediaprogrammen gekoppelt ist. Die Kommission habe sich noch nicht abschließend geäußert, ob Microsoft diese Auflage erfülle, sagte der Sprecher von Kroes.

Die EU-Wettbewerbshüter machten bisher keinen Gebrauch von einer neuen Regelung aus dem Jahr 2004, wonach gegen Unternehmen tägliche Zwangsgelder zur Erfüllung von Wettbewerbsauflagen verhängt werden können. Microsoft hatte gegen das Bußgeld vom März 2004 und die Auflagen beim Luxemburger EU-Gericht geklagt - das Urteil steht noch aus. (tso/dpa)

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