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Wirtschaft: Wettbewerbsbeschwerde der Privatbanken: Die Erwiderung der Sparkassen

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat am Mittwoch eine Erwiderung auf die Wettbewerbsbeschwerde der Privatbanken vorgelegt. Die hatten der EU-Wettbewerbsbehörde im vergangenen Sommer eine Begründung zu ihrer Beschwerde über Wettbewerbsvorteile durch staatliche Haftungsgarantien für öffentlich-rechtliche Banken in Deutschland nachgereicht.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat am Mittwoch eine Erwiderung auf die Wettbewerbsbeschwerde der Privatbanken vorgelegt. Die hatten der EU-Wettbewerbsbehörde im vergangenen Sommer eine Begründung zu ihrer Beschwerde über Wettbewerbsvorteile durch staatliche Haftungsgarantien für öffentlich-rechtliche Banken in Deutschland nachgereicht. Der DSGV weist die Beschwerde als unbegründet zurück. Sie gehe von falschen Voraussetzungen aus. Staatliche Anstaltslast und Gewährträgerhaftung seien "keine einer Garantie oder Bürgschaft vergleichbaren Haftungsinstrumente". Die Beschwerde richte sich gegen die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe. Es handle sich um den Versuch, einen erfolgreichen Wettbewerber zu schädigen.

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