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Wettbewerbsrecht: EU-Kommission zweifelt auch an neuem VW-Gesetz

Im Streit um das Volkswagen-Gesetz bleibt die Europäische Kommission hart. Die Brüsseler Behörde kündigt rechtliche Schritte an. Die Bundesregierung lässt die Drohung kalt.

Die Europäische Kommission stellt die Rechtmäßigkeit des neuen VW-Gesetzes infrage. Seit Juni laufe in Sachen Volkswagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. "Dieses Verfahren umfasst alle Maßnahmen, auch die neuesten", sagte eine Kommissionssprecherin am Freitag in Brüssel. Nähere Einzelheiten zum weiteren Vorgehen der Brüsseler Behörde nannte sie nicht.

Die Kommission hatte schon im Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt. Die Bundesregierung zeigt sich von den Drohungen aus Brüssel unbeeindruckt: Die Regierung habe mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "ihre Hausaufgaben gemacht", sagte die Sprecherin des Justizministeriums in Berlin. Sie habe daher keine "Bauchschmerzen".

Das neue VW-Gesetz räumt dem Land Niedersachsen durch eine Sperrminorität von nur 20 Prozent ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen des Konzerns ein. Üblich ist ein derartiges Vetorecht bei einem Stimmrechtsanteil von 25 Prozent. Der EuGH hatte das alte VW-Gesetz im Herbst vergangenen Jahres in seiner bisherigen Form gekippt, weil es nach Ansicht der Richter gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU verstieß. Ursprünglich hatte das Gesetz vorgesehen, das Stimmrecht von Anteilseignern unabhängig von der Zahl der Stimmrechte auf maximal 20 Prozent zu begrenzen. (sf/dpa/AFP)

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