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Wettbewerbsverzerrung: EU kippt Garantien für Flughafen DHL

Die Europäische Kommission hat die millionenschwere Garantie des Landes Sachsen für das Drehkreuz Leipzig/Halle zugunsten der Post-Tochter DHL verboten. Die vereinbarte Summe in Höhe von 500 Millionen Euro sei nicht mit dem gemeinsamen Markt vereinbar, teilte die Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.

Die Behörde sei zu dem Schluss gekommen, „dass durch die unbegrenzte Garantie Geschäftsrisiken von DHL zu Bedingungen abgesichert werden konnten, die kein Privatinvestor akzeptiert hätte, und dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde“, hieß es zur Begründung. Eine Finanzspritze des Landes von 350 Millionen Euro für den Neubau der Start- und Landebahn Süd des Flughafens genehmigte die Kommission aber.

Folgen für das Drehkreuz Leipzig/Halle, das erst in diesem März gestartet war, hat das Verbot der Millionen-Garantie nach Angaben der DHL-Mutter Post nicht. „Der Betrieb und die erforderliche Investitionssicherheit sind inzwischen weitestgehend durch politische und gerichtliche Entscheidungen gesichert“, sagte Konzernchef Frank Appel in Bonn. Die Entscheidung werde sich daher nicht negativ auf den Betrieb des Flughafens auswirken, der bis 2012 zum zentralen europäischen Drehkreuz für den Logistikkonzern ausgebaut werden soll.

Das Land Sachsen wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Garantie „ohnehin ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung der EU-rechtlichen Unbedenklichkeit“ abgegeben worden sei. Ob der Vertrag, der zwischen der DHL und dem Flughafen geschlossen worden war, jetzt angepasst werden müsse, sei Sache der Vertragsparteien.

Die EU-Kommission wertete den Vorteil aus der Garantie als unzulässige Beihilfe. Dieser entstand, weil DHL keine Rücklagen bilden und damit kein Kapital binden musste. Es gehe aber nur um einen „sehr kleinen Betrag“, meinte Kommissionssprecher Jonathan Todd: „Weniger als eine Million Euro.“ Von der Garantie über 500 Millionen Euro, die über eine Zeitspanne von 30 Jahren gelten sollte, habe DHL ja nur neun Monate lang profitiert.

Die EU-Kommission hatte seit 2006 geprüft, ob die so genannte Patronatserklärung, die das Land Sachsen abgegeben hatte, mit EU-Recht vereinbar ist. Der Freistaat hatte DHL ursprünglich zugesichert, bis zu 500 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen, wenn der Flughafen Leipzig/Halle bestimmte Bedingungen nicht erfüllen kann, wie zum Beispiel die Möglichkeit von Nachtflügen.

Das könnte theoretisch am heutigen Donnerstag interessant werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut über Anwohnerklagen zum Nachtflugverbot entscheidet. Mit einer Einschränkung für die nächtlichen DHL-Expressflüge rechnet die Post aber nicht. Täglich starten und landen knapp 60 DHL-Maschinen auf dem Flughafen. pet

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