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Wirtschaft: Wie man sich wehrt

Bisher konnte man bei einer telefonischen Rufnummernauskunft nur Telefonnummern von Teilnehmern erfragen, die einer Veröffentlichung ihrer Daten bei der Auskunft oder in elektronischen Verzeichnissen zugestimmt haben. Seit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes ist auch der umgekehrte Weg möglich: Über eine Telefonnummer kann man nun den Namen und gegebenenfalls auch die Adresse eines Teilnehmers ermitteln.

Bisher konnte man bei einer telefonischen Rufnummernauskunft nur Telefonnummern von Teilnehmern erfragen, die einer Veröffentlichung ihrer Daten bei der Auskunft oder in elektronischen Verzeichnissen zugestimmt haben.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes ist auch der umgekehrte Weg möglich: Über eine Telefonnummer kann man nun den Namen und gegebenenfalls auch die Adresse eines Teilnehmers ermitteln.

Gefunden werden können grundsätzlich nur Namen und Adressen , die zur Veröffentlichung im Telefonbuch, in elektronischen Verzeichnissen und bei der Auskunft vom Kunden freigegeben wurden. Das bedeutet auch, zu Nummern von Nebenstellen , die nirgendwo eingetragen sind, können bei der Inverssuche keine Namen oder Adressen gefunden werden. Wer nicht will, dass seine persönlichen Daten an Dritte herausgegeben werden, der kann bei seiner Telefongesellschaft und seinem Mobilfunkanbieter der Inverssuche widersprechen . Die Nummer für den Widerspruch bei der Telekom: 01375/ 103300 , zwölf Cent je Verbindung. vis

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