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Wirtschaft: Wirtschaft ist gegen Pläne zur Reform der Arbeitsämter

Nach den Gewerkschaften melden jetzt auch die Arbeitgeber Vorbehalte gegenüber den Plänen der Regierung zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA) an. Nach Informationen des Handelsblatts will die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) darauf drängen, dass der Verwaltungsrat gestärkt wird, der den neuen hauptamtlichen dreiköpfigen Vorstand der BA kontrollieren soll.

Nach den Gewerkschaften melden jetzt auch die Arbeitgeber Vorbehalte gegenüber den Plänen der Regierung zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA) an. Nach Informationen des Handelsblatts will die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) darauf drängen, dass der Verwaltungsrat gestärkt wird, der den neuen hauptamtlichen dreiköpfigen Vorstand der BA kontrollieren soll. Dazu will die BDA die Vertreter der öffentlichen Hand aus diesem Gremium herausdrängen.

Zum Thema Online Spezial: Arbeit.los! Bisher gehören dem Verwaltungsrat neben Arbeitgebern und Gewerkschaftern auch Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden an. Diese so genannte Drittelparirät habe oft zur Blockade von Reformen geführt, warnt die BDA. Im Verwaltungsrat sollten nur jene vertreten sein, die die Arbeitsämter mit ihrem Beitragsgeld finanzierten, so die Begründung. Für den Verwaltungsrat fordert die BDA das Recht, den Vorstand berufen oder entlassen zu können.

Die Bundesregierung will zudem den Unternehmer Frank Jürgen Weise und den bisherigen Vize-Präsidenten Heinrich Alt als Stellvertreter des neuen BA-Chefs Florian Gerster in den Vorstand holen. Das Arbeitsministerium bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht. Der 50 Jahre alte Weise ist Vorstandschef der am Neuen Markt notierten Microlog Logistics AG. Die Berufungen sind nicht mit den Gewerkschaften abgesprochen worden, obwohl DGB-Chef Dieter Schulte noch vergangene Woche ein Mitspracherecht gefordert hatte. Wie bei Unternehmen wollen die Gewerkschaften auch bei der BA bei der Benennung des für Personal zuständigen Vorstandsmitglieds mitreden. Die gesetzliche Grundlage für die Neuorganisation soll am Freitag im Bundestag und beschlossen werden.

pt, HB

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