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Anlaufstellen: Wo Heimbewohner und Angehörige Hilfe bekommen

Heimverträge sind oft lang und kompliziert. Wer bei Fragen weiterhilft.

Erste Anlaufstelle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind die Pflegestützpunkte. In Berlin gibt es gleich 28 dieser Beratungsstellen, die Kommunen und Pflegekassen gemeinsam eingerichtet haben. Sozial- und Pflegeberater informieren Verbraucher dort kostenlos zum Beispiel über Wohnformen oder die Leistungen der Pflege- und Krankenkasse. Bei rechtlichen Fragen dürfen sie allerdings nicht weiterhelfen. Auch die Heimaufsicht ist in solchen Fällen machtlos. Sie darf Betroffene weder in rechtlichen Fragen beraten noch kann sie ihnen helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Verbraucherzentralen bieten für rechtliche Fragen zum WBVG-Gesetz eine Hotline an (01803 – 66 33 77). Sie ist montags und mittwochs von 9 bis 14 Uhr und dienstags von 13 bis 18 Uhr erreichbar. Anfragen können Betroffene auch per E-Mail an wbvg@vzbv.de stellen. Oder sie schicken ihre Unterlagen per Post an den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), Stichwort: WBVG, Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin. Das Beratungsprojekt des VZBV, das durch das Bundesfamilienministerium gefördert wird, läuft derzeit noch bis Juni 2015. Bis zum vergangenen Jahr gab es zudem eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale Berlin, sie ist mittlerweile aber eingestellt worden.

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