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Wirtschaft: Wohltat und Übeltat

Den Aufschrei der Betroffenen wird wohl nicht einmal Hans Eichel hören. Denn von den Steuerplänen für Nacht und Feiertagszuschläge sind nur die ganz besonders privilegierten Gruppen betroffen, etwa Chefärzte oder, und um die geht es ja dem Finanzminister, Fußballprofis in der ersten Liga.

Den Aufschrei der Betroffenen wird wohl nicht einmal Hans Eichel hören. Denn von den Steuerplänen für Nacht und Feiertagszuschläge sind nur die ganz besonders privilegierten Gruppen betroffen, etwa Chefärzte oder, und um die geht es ja dem Finanzminister, Fußballprofis in der ersten Liga. Andere Berufsgruppen fallen Gabriele Kreis vom Statistischen Bundesamt nicht ein. Selbst Oberärzte erreichen nicht die von Eichel gesetzte Einkommensgrenze, rechnet die Statistikerin vor. Frau Kreis bezieht sich auf das Endgehalt eines Oberarztes oder approbierten Apothekers in privaten Krankenhäusern Nordrhein-Westfalens, das laut Tarifvertrag bei 4248 Euro liegt. Macht laut Berechnung der Statistikerin einen Stundenlohn von 25,75 Euro – also nur etwas mehr als die Hälfte der von Eichel gesetzten 50 Euro.

Nach Berechnungen der gewerkschaftseigenen Hans-Böckler-Stiftung arbeitet etwa jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland regelmäßig sonntags, jeder siebte nachts. Rund zwei Milliarden Mark kostete die öffentliche Hand im vergangenen Jahr die Steuerbefreiung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Steuerfreiheit wurde 1940 vom Reichsfinanzminister eingeführt. Sozusagen aus kriegswichtigem Grund: Viele arbeitsfähige Männer waren im Kriegseinsatz, zu Hause war die Arbeit kaum zu leisten, also führte die Politik Anreize für Nacht- und Feiertagsarbeit ein.

Das war, wie gesagt, vor 63 Jahren. Nach dem Krieg wurde das Privileg beibehalten, nun mit der häufig angeführten Begründung, die Beschäftigten müssten für gesundheitliche Belastungen insbesondere durch die Nachtarbeit entschädigt werden.

„Heute haben wir zu viele Hände für zu wenig Arbeit. Ein steuerlicher Anreiz ist überflüssig“, meint der Finanzprofessor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof. Sein Hauptargument: Die Bemessung eines gerechten Lohns obliegt nicht dem Steuer–, sondern dem Arbeitsrecht. Anders gesagt: Wenn eine Nachtschwester ihr Geld unter den zweifellos erschwerten Bedingungen der Nachtarbeit verdient, dann sollte sie dafür ein höheres Gehalt bekommen. Aber nicht von der Allgemeinheit (dem Steuerzahler), sondern vom Arbeitgeber. Die Steuervergünstigung, so Kirchhof, ist für den Berechtigten eine „staatliche Wohltat, für die mehrbelasteten Steuerzahler hingegen staatliche Übeltat“.

Profiteure des Steuerprivilegs sind selbstverständlich auch die Arbeitgeber. Denn wenn die Befreiung der Zuschläge abgeschafft würde, hätte ihren Mitarbeiter weniger netto und würden womöglich eine entsprechende Gehaltserhöhung fordern. Die Masse der Steuerzahler nimmt also den Arbeitgebern einen Teil der Arbeitskosten ab. Der Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Breyer führt noch ein weiteres Argument gegen die Steuerfreiheit an: Sie schaffe für die Arbeitgeber überhaupt erst den Anreiz, „Nachtarbeit exzessiv auszunutzen, auch wo sie vermeidbar ist“. alf

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