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Wirtschaft: Zumutbarkeit

Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger können nur unter bestimmten Umständen ein Jobangebot ablehnen. Ansonsten drohen Sanktionen – Leistungskürzungen oder gar das Streichen der Stütze für eine bestimmte Dauer.

Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger können nur unter bestimmten Umständen ein Jobangebot ablehnen. Ansonsten drohen Sanktionen – Leistungskürzungen oder gar das Streichen der Stütze für eine bestimmte Dauer. Im Sozialgesetzbuch sind Details geregelt, etwa welcher Anfahrtsweg für eine Arbeit zumutbar ist. Wer arbeitslos wird, muss sich seit diesem Juli kurz nach der Kündigung beim Arbeitsamt melden, nicht erst mit Beginn der Arbeitslosigkeit. Mit den HartzReformen am Arbeitsmarkt (siehe Artikel auf dieser Seite) sind die Zumutbarkeitsregeln verschärft worden, ab 2004 sollen sie auch für Langzeitsarbeitslose gelten. Künftig muss der Arbeitslose nachweisen, dass ein Job nicht zumutbar ist, bisher mussten das die Ämter tun. ce

LEXIKON

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