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Wissen: Ärzte: Wunsch der Patienten achten

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Arzt diesem Kodex verweigert“, sagt Michael de Ridder, Leiter der Rettungsstelle im Vivantes Klinikum am Urban. Er spricht vom „Lahrer Kodex“, einem Schriftstück, das im Herzzentrum des badischen Ortes Lahr entstand.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Arzt diesem Kodex verweigert“, sagt Michael de Ridder, Leiter der Rettungsstelle im Vivantes Klinikum am Urban. Er spricht vom „Lahrer Kodex“, einem Schriftstück, das im Herzzentrum des badischen Ortes Lahr entstand. Darin verpflichten sich Ärzte, den Willen ihrer Patienten zu achten – auch wenn diese entscheidungsunfähig werden und ihren Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen können. Zu den Unterstützern gehören der Herzchirurg Roland Hetzer und die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin.

„Wir möchten den Patienten die Sicherheit geben, dass wir ihren Willen respektieren, auch wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können“, sagt der Lahrer Chef-Anästhesist Tejas Alexander, auf dessen Initiative das Schriftstück maßgeblich zurückgeht. Von den Patienten, die in das Herzzentrum in Lahr kommen, hat die Hälfte zuvor schon eine Patientenverfügung abgefasst. „Jeder will dadurch das ein oder andere Schreckensszenario vermeiden“, sagt Alexander. In Lahr wird jeder Patient bei seiner Aufnahme gefragt, ob er ein solches Schriftstück verfasst hat.

Noch ist über die Gesetzentwürfe zu Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen politisch nicht entschieden. So ist noch unklar, ob das, was in einer solchen Verfügung festgelegt ist, nur für die unmittelbare Sterbesituation Geltung haben soll. Doch der Kodex legt sich in dieser Frage klar fest: „Eine prinzipielle Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen auf bestimmte Krankheitsbilder oder –zustände lehne ich ab. Eine solche vorzunehmen, ist nur dem Patienten selbst vorbehalten.“ aml

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