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Ausländische Studierende: Der Zustrom nimmt zu

Immer mehr Plätze an den Berliner Hochschulen werden von Studierenden aus dem Ausland eingenommen – zumal im Master. Der europaweit unbegrenzte Unizugang erregt immer wieder Ärger.

Noch im Jahr 2000 betrug der Anteil von Studierenden aus dem Ausland im ersten Hochschulsemester an Berlins Hochschulen 20 Prozent. Im Jahr 2009 waren es schon 30 Prozent. Könnte man ihre Zahl in der Phase des deutschen Studierendenbergs begrenzen? Politisch ist das nicht erwünscht, wie Wissenschaftssenator Zöllner sagt. Und rechtlich ist es auch nicht möglich.

Die Hochschulen müssen Bewerber aus EU-Ländern und der Schweiz wie deutsche behandeln, vorausgesetzt, diese internationalen Studienanfänger können gute Sprachkenntnisse nachweisen. Grundlage ist der EU-Vertrag: Wie andere Arbeitnehmer auch genießen Studierende europaweit Freizügigkeit. An den Unis sind daher allein die Studienplätze für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten eingeschränkt. An der TU Berlin etwa werden höchstens acht Prozent der Plätze an Nicht-EU-Ausländer vergeben, in manchen weniger nachgefragten Studiengängen bis zu 15 Prozent.

Allerdings erregt der europaweit unbegrenzte Unizugang immer wieder Ärger. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben sich über alle Vorgaben hinweggesetzt und die Freizügigkeit wieder eingeschränkt, weil sie um die Chancen ihrer eigenen Jugendlichen fürchten. So klagen die Österreicher, deutsche NC-Flüchtlinge überschwemmten ihre Unis. Dies gelte vor allem für das Fach Medizin, wo der NC in Deutschland besonders hoch ist, während es beim Nachbarn lange überhaupt keine Zulassungsbeschränkungen gab. Als Reaktion führte Österreich 2007 in dem Fach eine Quote ein: Drei Viertel der Plätze sind für Einheimische reserviert, nur noch zwanzig Prozent der Plätze dürfen an EU-Bewerber gehen, fünf Prozent an Bewerber aus Nicht-EU-Staaten. Belgien verfuhr im Fach Medizin ähnlich, nachdem an die Unis immer mehr Erstsemester aus Frankreich drängten.

Die EU-Kommission ließ Österreich gewähren, obwohl sie das Vorgehen für rechtswidrig hielt. Die Österreicher hatten zuvor gedroht, einen wichtigen EU-Gipfel mit dem Thema zu blockieren. Mit dem Fall Belgien befasste sich im vergangenen Jahr der Europäische Gerichtshof. Dessen Urteil dürfte den Streit darüber, ob solche Quoten zulässig sind, allerdings kaum beenden. Prinzipiell dürfe die Freizügigkeit zwar nicht angetastet werden, sagten die Richter. Für die Medizin ließen sie aber eine Ausnahme zu. Eine Quote könne in dem Fach zulässig sein, wenn ein Staat seine gesundheitliche Versorgung gefährdet sieht, weil er zu viele Ärzte für andere Länder ausbildet. Das müsse der betreffende Staat aber vor einem nationalen Gericht erst einmal nachweisen. Wenn Österreich seine Quotenregelung wie angekündigt 2012 verlängert, dürften die Gerichte also wieder bemüht werden. Und ob Ausnahmen auch für andere Fächer gelten könnten, ließen die Richter offen.

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