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Baden-Württemberg: Leistungslohn für Juniorprofs

Lohn nach Leistung, nicht nach Dienstalter: Dieses Prinzip soll in Baden-Württemberg künftig bereits für Juniorprofessoren gelten.

Das Land dehnt damit nach eigenen Angaben als erstes Bundesland den Leistungslohn für Professoren auf die Juniorprofessuren für Nachwuchsforscher aus. Sie sollen bis zu 600 Euro im Monat extra bekommen können. Die Landesregierung plant dafür zusätzlich eine Million Euro im Jahr ein. Dadurch geht die Gehaltsschere zwischen den Bundesländern noch weiter auf.

„Damit machen wir die Juniorprofessur attraktiver“, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) am Dienstag. Hochschulen könnten auch mit einem Aufschlag locken, um begehrte Jungforscher zu halten oder zu gewinnen. Der Landtag muss dem Vorschlag im Rahmen der allgemeinen Dienstrechtsreform noch zustimmen.

Das Grundgehalt für einen Juniorprofessor beträgt in Baden-Württemberg derzeit 3847 Euro – das sind bereits heute über 400 Euro mehr, als etwa in Berlin gezahlt werden. Dieser Abstand könnte sich bei umworbenen Nachwuchsforschern nun noch einmal erhöhen. Für die Leistungszuschläge von bis zu 600 Euro entfällt allerdings der bisherige automatische Aufschlag von 300 Euro in der zweiten Hälfte der sechsjährigen Dienstzeit. Wer keinen Zuschlag erhält, verdient also drei Jahre lang weniger als bisher.

Über Vergabe und Höhe des Zuschlags entscheidet die Hochschulleitung. In Baden-Württemberg gibt es 750 Juniorstellen. Die Juniorprofessur soll Nachwuchsforschern am Anfang ihrer Karriere größere Eigenständigkeit ermöglichen und den Weg zu einer Professur ebnen. Bislang waren Juniorprofessoren vom Zuschlagssystem für Professoren ausgenommen.

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