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Hochschulen fordern Verbesserungen für Studierende mit Behinderung.

© dpa

Kritik an Bundesteilhabegesetz: Behinderten an der Uni besser helfen

Das Studentenwerk kritisiert den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes: Studierenden mit Behinderung drohten dadurch Benachteiligungen statt Verbesserungen.

Die Situation von Studierenden mit Behinderung wird durch das geplante Bundesteilhabegesetz eher verschlechtert als verbessert: Diese Kritik hat jetzt das Deutsche Studentenwerk bekräftigt. „Studierenden mit Behinderung droht mit dem jetzigen Gesetzentwurf Exklusion statt Inklusion“, erklärte am Dienstag Dieter Timmermann, Präsident des Deutschen Studentenwerks.

Das Bundesteilhabegesetz wird derzeit im Bundestag beraten. Es soll die flächendeckende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft garantieren, allerdings hat es gegen die Pläne bereits heftige Proteste gegeben. Das Studentenwerk kritisiert jetzt insbesondere, dass nur diejenigen einen Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen erhalten sollen, die in mindestens fünf von neun Lebensbereichen in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind. Wirkt sich die Behinderung auf weniger oder nur auf einen Bereich aus – also etwa den Bereich „Lernen und Wissensanwendung“ – , soll die Bewilligung einer Leistung im Ermessen des Sozialleistungsträgers liegen.

Viele Studierende müssten bei dem derzeitigen Stand des Gesetzes also weiter mit den Ämtern kämpfen, was zu Studienverzögerungen oder sogar Studienabbruch führen könne, kritisierte Timmermann. Er forderte die Bundestagsabgeordneten auf, am Gesetz nachzubessern.

Auch die HRK kritisierte das Bundesteilhabegesetz

Auch die Hochschulrektorenkonferenz hatte den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche kritisiert. Er werde der Situation und dem Bedarf von Behinderten oder chronisch Kranken nicht gerecht, teilte HRK-Präsident Horst Hippler mit. So monierte die HRK auch, dass Studierende mit Behinderung mittels einer Gesamtplanung nachweisen sollen, wie sie den Studienabschluss erreichen. Das könne nicht sein, sagte Hippler: Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und die Immatrikulationsbescheinigung müssten ausreichen, um Sozialleistungen zu erhalten. Die HRK forderte zudem, im Gesetz klarzustellen, dass konsekutive Masterstudiengänge zur Hochschulbildung gehören. Entsprechend weitgehend müssten Leistungen für behinderte Masterstudierende geregelt werden.

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