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Betrug beim Doktor: „Plagiator, promovier’ in Österreich!“

Ronald Moeder, Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Heilbronn, werden in seiner Doktorarbeit schwerwiegende Plagiate vorgeworfen. In Österreich aber ist man nicht so streng.

„Diese Dissertation gehört zu den schlimmsten von mehreren Dutzend, die wir bislang als Plagiate dokumentiert haben“, sagt Gerhard Dannemann, Mitarbeiter des Internetforums VroniplagWiki und Rechtsprofessor an der Berliner Humboldt-Universität (HU) dem Tagesspiegel. Vroniplag listet „Plagiatfundstellen“ auf mehr als 170 von insgesamt 260 Seiten einer Innsbrucker Doktorarbeit auf. Damit wurde der Autor Ronald Moeder 2002 promoviert. Inzwischen ist er Professor für Wirtschaftsrecht an der (Fach-)Hochschule Heilbronn. Moeder selber spricht von „massiven Anschuldigungen“, ohne diese aber bisher unterbunden zu haben.

Zur Plagiatsaffäre kam es überhaupt nur, weil sie einen Vorlauf an der HU hat, von dem VroniplagWiki vor rund drei Jahren eher zufällig erfuhr. Zunächst hatte Moeder nämlich in Berlin den juristischen Doktor machen wollen, und zwar mit einer „Vorfassung“ der für Innsbruck überarbeiteten und erweiterten Promotionsschrift. So Moeder selber in einer Mail im Jahr 2013; heute steht er dem Tagesspiegel für Nachfragen nicht mehr zur Verfügung. Den ersten Versuch gab der Doktorand auf, wie er erklärte, „wegen nicht mehr überbrückbaren Meinungsverschiedenheiten mit meinen Betreuern“. Diesbezüglich spricht hingegen VroniplagWiki auf seiner Webseite von „zahlreichen Plagiaten“ in der strittigen Berliner Version. Das, so die Provenienzforscher, gehe etwa aus einem Briefwechsel vom Dezember 2000 hervor, im Zuge dessen Moeder nach ausdrücklichem Rat seines Doktorvaters den Promotionsantrag beim Dekan der HU zurückzog.

An der HU wurde das Problem gelöst, indem Moeder zurückzog

Den stillen Berliner Verfahrensabschluss durch Moeders Rückzieher statt durch ein amtliches Examensergebnis mit womöglich „förmlicher Missbilligung der Arbeit (Durchfallenlassen)“ hält der Münchener Rechtsprofessor und Plagiatexperte Volker Rieble in einem Fachaufsatz für unsachgemäß. So erklärt der spätere Innsbrucker Doktorvater Siegbert Morscher auf Anfrage, ihm sei die Berliner Vorgeschichte einfach unbekannt geblieben: „Sonst hätte ich mich dort kundig gemacht.“

Die Tiroler Uni hat die Vroniplag-Vorwürfe gegen die Innsbrucker Dissertation neuerdings geprüft, das Verfahren aber soeben „eingestellt“. Der Professor behält seinen Doktorhut. Das teilt die HS Heilbronn auf Nachfrage mit. Damit sei die ganze Sache zugleich auch dienstrechtlich vom Tisch.

Jedoch nicht unbedingt: Als „Dienstvorgesetzter“ kann die Hochschule dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens selbstverständlich etwa disziplinarrechtlich nachgehen. Sie müsse „insbesondere sicherstellen, dass Herr Moeder seinen Studierenden künftig beibringt, dass sie auf keinen Fall so mit Quellen umgehen dürfen, wie er es getan hat“, verlangt beispielsweise Dannemann.

Mit Verweis auf eine in Österreich herrschende „Amtsverschwiegenheit“ lehnt die Universität Innsbruck selber Auskünfte zur Promotionsaffäre ab. Allerdings hat sie eine Beschwerde darüber inzwischen dem Bundesverwaltungsgericht in Wien vorgelegt.

In Österreich kann die Uni eine Arbeit mit vielen Plagiaten dennoch annehmen und etwas schlechter bewerten

Einstweilen beruft sich der Vorsitzende des Innsbrucker Uni-Senats, Ivo Hajnal, dieser Zeitung gegenüber auf Gesetzesvorschriften, die eine Amtsverschwiegenheit zum vorrangigen Schutz Betroffener verlangen. Hajnal hat „wenig Zweifel, dass gerade in sogenannten ,Plagiatsfällen‘ ein im Sinne des Gesetzes überwiegendes Interesse der betroffenen Partei besteht“. Wie viel Öffentlichkeit hätten sich die Doktoranden Guttenberg, Schavan und Dutzende andere womöglich ersparen können, wenn sie zur Promotion nur nach Innsbruck gegangen wären!

Ferner kann laut Senatschef Hajnal von einem „Erschleichen“ des Doktortitels in Österreich nur die Rede sein, wenn „wesentliche Teile der Arbeit ohne entsprechende Hinweise abgeschrieben worden sind“. Die Mängel seien dann „wesentlich“, wenn sie wahrscheinlich eine schlechteren Note oder Ablehnung der Dissertation nahegelegt hätten. Bei dieser Einschätzung im Nachhinein könne die Uni gute und strittige Partien gegeneinander abwägen und „nach der Neigung“ entscheiden. Tatsächlich blieb so schon manch einem sein Innsbrucker Doktortitel erhalten.

Allerdings haben deutsche Gerichte eine solche Abwägung zwischen einwandfreien und belasteten Abschnitten etwa im Falle Schavan oder auch einer Bonner Dissertation grundsätzlich abgelehnt. Was künftigen Doktoranden eine Lehre sein kann: „Sei nicht blöd, promovier’ lieber in Österreich!“

Hermann Horstkotte

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