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Debatte: Lasst die Zellen frei

Heute debattiert der Bundestag über eine Lockerung des deutschen Stammzellgesetzes. Was denkt die Wissenschaft?

Schon 2007 hatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) darauf hingewiesen, dass die vor 2002 entstandenen Zelllinien – es sind die einzigen, mit denen deutsche Forscher arbeiten dürfen – Mängel haben und dass für Wissenschaftler heute erhebliche Rechtsuntersicherheit bestehe, wenn sie mit Kollegen aus anderen Ländern zusammen an embryonalen Stammzellen forschen. Die Kritik an einem festen Stichtag teilten die meisten Wissenschaftler, die sich im Mai 2007 vor dem zuständigen Parlamentsausschuss äußerten.

Nach Ansicht des Biochemikers Ernst-Ludwig Winnacker, langjähriger Präsident der DFG und Generalsekretär des Europäischen Forschungsrates, ist die Arbeit mit embryonalen Stammzellen vor allem für die Grundlagenforschung wichtig. „Wer wissen möchte, wie aus einem einzelligen Embryo ein Mensch wird, kann ohne eine so wichtige Schaltstelle wie die embryonale Stammzelle nicht auskommen“, schreibt Winnacker in einem Beitrag für die „Zeit“. Wie die DFG setzt sich Winnacker für eine ersatzlose Streichung des Stichtages ein.

„Aus unserer Sicht wäre die optimale Lösung, auf einen solchen Stichtag ganz zu verzichten und wie bisher jedes einzelne Forschungsprojekt streng zu prüfen“, sagte auch Jürgen Mlynek, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, gegenüber dem Tagesspiegel.

„Wenn die Forscher glaubwürdig versichern können, dass die alten Stammzelllinien aus der Zeit vor 2002 für eine vergleichende Grundlagenforschung dauerhaft nicht mehr zu gebrauchen sind, darf die Diskussion über eine Verschiebung des Stichtages kein Tabu mehr sein“, sagte Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer.

Auch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, in der eine Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Stammzellforschung arbeitet, hält eine Änderung der Stichtagsregelung für geboten. „Grundsätzlich sind wir an einer Abschaffung des Stichtags interessiert“, sagte die Akademie-Sprecherin Gisela Lerch. In Anbetracht des politischen Diskurses sei aber ein nachlaufender Stichtag ein guter Kompromiss, „und auch mit einer einmaligen Verschiebung könnten wir uns arrangieren“.

In seiner letzten Stellungnahme hatte auch der Nationale Ethikrat Mitte letzten Jahres mehrheitlich dafür votiert, die Stichtagsregelung des geltenden Gesetzes fallen zu lassen. „Wir empfehlen, anstelle des starren Stichtags eine punktgenaue Einzelfallprüfung vorzusehen“, sagte der Würzburger Verfassungsrichter Horst Dreier. Dem Votum kommt auch deshalb Bedeutung zu, weil13 der Mitglieder dieses Gremiums auch im neu konstituierten Deutschen Ethikrat vertreten sein sollen.

Als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung wünscht sich der Neurophysiologe Jürgen Hescheler von der Uni Köln ebenfalls, dass deutsche Forscher mit neueren Zelllinien arbeiten dürfen. „Als Koordinator verschiedener europäischer Projekte im 7. Rahmenprogramm der EU sehe ich, dass die Zusammenarbeit mit Forschern, die über solche Zelllinien verfügen, zunehmend schwierig wird“, sagte er. Die Strafandrohung diskriminiere die Forscher und stehe im Widerspruch zur grundgesetzlich geschützten Forschungsfreiheit.

„Wir müssen unsere eigene Position finden, zugleich aber anerkennen, dass in anderen Ländern mit neueren embryonalen Stammzellen geforscht wird, ohne dass diese Forscher strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben“, fasst der Ärztevertreter Hoppe zusammen. Hier sei die deutsche Haltung nicht schlüssig. Die Gegner einer Verschiebung des Stichtages müssten sich fragen, ob es verantwortbar ist, Forschungsergebnisse mit embryonalen Stammzellen zu verwenden, die im Ausland zustande gekommen seien. „Soll man etwa den Patienten in Deutschland sagen: Das ist auf unethischem Wege entstanden und kommt bei uns nicht zur Anwendung? Eine solche Position wird wohl kaum zu halten sein.“ Adelheid Müller-Lissner

Adelheid Müller-Lissner

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