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Zu sehen sind zwei Hände in Latexhandschulen, die eine Gewebeprobe in ein Röhrchen einbringen.

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Debatte um Plagiatsvorwurf gegen Ursula von der Leyen: Kein Pardon für Plagiate

Von der Leyen und die Folgen: Die akademische Unkultur bei Promotionen in der Medizin muss aufhören, schreibt der Mediziner und ehemalige HRK-Chef Peter Gaehtgens.

Immer wieder tauchen in den öffentlichen Diskussionen über Plagiate sehr unterschiedliche Bewertungen auf. Daher vorab dies: Wer in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung eine Textstelle eines anderen Autors übernimmt, ohne die benutzte Quelle zu nennen, verstößt gegen die Regeln der „guten wissenschaftlichen Praxis“. Punkt.

Plagiatoren nur "Opfer einer unzureichenden Kultur"?

Die Gründe für diese Bewertung sind klar: Die Wissenschaft ist darauf angewiesen, dass die in ihren Veröffentlichungen mitgeteilten Befunde, Erkenntnisse oder Deutungen nachvollziehbar sind, weil nur dann Irrtümer oder Fehlinterpretationen durch zurückverfolgende Überprüfung auch der Quellen aufgeklärt werden können. Das ist wichtig, denn das zu jedem Zeitpunkt bestehende wissenschaftliche Wissen entspricht einem augenblicklichen Erkenntnisstand und muss nachprüfbar und, wo nötig, revidierbar sein. Daneben gibt es das moralische und juristische Argument gegen das Plagiat, nach dem die nicht autorisierte Übernahme des Textes eines anderen Autors „geistiger Diebstahl“ sei und zumindest implizit den Versuch darstelle, eine Erkenntnis oder einen Befund als eigenen zu usurpieren.

Peter Gaethgens war von 2003 bis 2005 Präsident der Hochschulrektorenkonferenz und von 1999 bis 2003 Präsident der Freien Universität Berlin. Davor war er Dekan der Medizinischen Fakultät der FU.
Peter Gaethgens war von 2003 bis 2005 Präsident der Hochschulrektorenkonferenz und von 1999 bis 2003 Präsident der Freien Universität Berlin. Davor war er Dekan der Medizinischen Fakultät der FU.

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Die Sanktionierung plagiierender Doktoranden (und anderer) hat also durchaus gute Gründe, was aber nicht heißen muss, dass sie immer mit gleichem Nachdruck verfolgt wurden. Gert G. Wagner und Cornelius Richter (Tagesspiegel vom 8. Oktober) argumentieren nun aber, die Bewertung eines Plagiats hänge von den gesellschaftlichen Gepflogenheiten und akademischen Üblichkeiten zu der Zeit ab, als es begangen wurde. Wenn Plagiate damals geduldet und ignoriert wurden, könne man den „Tätern“ „ihr in der Vergangenheit allgemein übliches Tun heute nicht mehr vorwerfen“. Denn sie seien doch nur „Opfer einer unzureichenden Kultur oder flächendeckend schlechter Instruktion“ gewesen und würden nun gemäß heutigen – also wohl schärferen – Standards verfolgt. Daher, so Wagner/Richter, müssten die Üblichkeiten im damaligen Umfeld sorgfältig – und statistisch zuverlässig, zum Beispiel an 100 gleichzeitig angefertigten Dissertationen – geprüft werden, bevor eine Bewertung überhaupt erfolgen könne.

Plagiate bedürfen fachlicher Einzelfallprüfung

Natürlich kann jemand für falsches Parken nur bestraft werden, wenn er damit ein bestehendes, nicht erst ein später verhängtes Parkverbot verletzt hat. Aber seine Bestrafung ist auch dann legitim, wenn er von dem Verbot, aus welchen Gründen auch immer, etwa wegen „schlechter Instruktion“, nichts wusste. Es kommt eben nicht darauf an, ob Plagiate damals von der „scientific community“ geduldet wurden, sondern es zählt nur, ob sie damals unzulässig waren. Und daran kann beim Fall von der Leyen, auf den sich die Debatte jetzt bezieht, kein Zweifel bestehen: Denn auch in den 90er Jahren forderte jede medizinische Promotionsordnung die Erklärung des Doktoranden, dass die Dissertation „selbstständig“ verfasst wurde. Von allen ebenso berechtigten Argumenten abgesehen ist das Plagiat somit allemal ein Verstoß gegen die unverzichtbare Selbstständigkeit sowohl der inhaltlichen Arbeit als auch der Abfassung des Textes einer Dissertation.

Dennoch sollten Plagiate nicht pauschal bewertet und sanktioniert werden, sondern bedürfen der fachlichen Einzelfallprüfung. Denn es macht natürlich einen Unterschied, ob jemand einen technischen Text, etwa die Beschreibung eines weit verbreiteten Messverfahrens, abkupfert oder von einem anderen Autor erstmals publizierte Ideen kopiert – die mögliche Täuschungsabsicht spielt dabei eine Rolle. Wenngleich also grundsätzlich für jede Textkopie eine Quellenangabe zu fordern ist, so kann deren Unterlassung dennoch unterschiedlich gewichtet werden. Für solche Differenzierungen ist in der öffentlichen Debatte meist kein Raum; sie sind aber für einen angemessenen Umgang mit dem Thema nötig.

Nicht nur Doktoranden, auch Betreuer zur Verantwortung ziehen

Von der Mühsal umfänglicher statistischer Nachweise kann der Whistleblower also sicher entlastet werden. Nicht aber kann die akademische Medizin von der Pflicht entlastet werden, nachdrücklich etwas gegen die „unzureichende Kultur oder flächendeckend schlechte Instruktion“ zu tun. Daran und an einer entschiedenen Reform des medizinischen Promotionswesens fehlt es aber immer noch, obwohl die Kritik auch des Wissenschaftsrats seit Langem in der Welt ist. Insofern haben Wagner/Richter durchaus einen Finger in eine Wunde gelegt: Nur plagiierende Doktoranden, nicht aber Betreuer und Gutachter zur Verantwortung zu ziehen, mag juristisch geboten sein, ist aber unzureichend, denn an der akademischen Unkultur ändert sich damit nichts.

Der Autor war von 2003 bis 2005 Präsident der Hochschulrektorenkonferenz und von 1999 bis 2003 Präsident der Freien Universität Berlin. Davor war er Dekan der Medizinischen Fakultät der FU.

Peter Gaehtgens

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