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Doktoranden: Sachsen: FHs sollen promovieren

Seit Jahren bemühen sich die Kultusminister darum, die Durchlässigkeit für die Absolventen von Fachhochschulen zu Universitäten zu verbessern. Das Land Sachsen wagt nun einen Vorstoß im Promotionsrecht

Sachsen engagiert sich für ein eigenes Promotionsrecht der Fachhochschulen. Das Land werbe in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) dafür, dass Fachhochschulen in ausgewählten forschungsaktiven Fachbereichen promovieren dürfen, teilte Sachsens Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) am Freitag mit: „Sachsens Fachhochschulen haben in ausgewählten Gebieten eine national und international anerkannte Forschungskompetenz. In diesen Bereichen sollten Hochschullehrer ein eigenes Promotionsrecht erhalten.“ Nur so sei dauerhaft qualifizierter Nachwuchs auch an Fachhochschulen zu sichern.

Das Promotionsrecht der Hochschulen wird in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt. Seit Jahren bemühen sich die Kultusminister darum, die Durchlässigkeit für die Absolventen von Fachhochschulen zu Universitäten zu verbessern. Allerdings fühlen sich promotionswillige Fachhochschulen häufig noch immer von den Fakultäten der Universitäten ausgegrenzt.

Wissenschaftsministerin Stange verweist auf gute Erfahrungen mit dem kooperativen Promotionsverfahren, das auch andere Länder vorsehen. Dabei wirken Fachhochschulen und Universitäten bei der Betreuung der aus den Fachhochschulen kommenden Doktoranden zusammen. Mit 27 Promotionen von FH-Absolventen im Jahr 2008 registriere Sachsen den höchsten Stand seit der Einführung des Modells im Jahr 1993, teilte das Land mit. (akü)

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