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Margarita Mathiopoulos.

© dpa

Entzogener Doktortitel: Mathiopoulos geht in Berufung

Margarita Mathiopoulos kämpft weiter um ihren Doktortitel. Sie legt Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. Dezember vergangenen Jahres ein, mit der die Aberkennung ihres Doktortitels durch die Universität Bonn bestätigt wurde.

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist rechtswidrig und nicht verfassungskonform“, erklärte Mathiopoulos am Mittwoch.
Das Kölner Gericht hatte die Klage der Unternehmerin, Politikwissenschaftlerin und ehemaligen FDP-Politikerin gegen die Entscheidung der Uni Bonn abgewiesen, ihr den 1986 erworbenen Titel zu entziehen. Den Plagiatsvorwurf gegen Mathiopoulos habe die Uni zu Recht erhoben.
Mathiopoulos beruft sich darauf, dass der Plagiatsverdacht 1991 von Unigremien zurückgewiesen wurde. Alle Beteiligten seien damals davon ausgegangen, ihr sei Fall damit abschließend geregelt. Dies habe das Gericht nicht rechtlich gewürdigt. Nach 22 Jahren könne sie nicht in der selben Sache erneut „vorgeführt werden“, erklärt Mathiopoulos und plädiert auf Verjährung.

Dem widerspricht das Gericht in seiner Urteilsbegründung: Mathiopoulos habe nicht darauf vertrauen dürfen, „dass nicht mehr gegen sie eingeschritten werde“. Der Entzug des Doktortitels sei zumutbar, weil die Klägerin „dies durch ihre quantitativ und qualitativ massiven Täuschungen“ selbst zu verantworten habe.

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