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Wissen: Freispruch trotz Fehlern

Frank-Walter Steinmeier darf seinen Doktortitel behalten. Die Uni sieht aber handwerkliche Mängel.

„Es wird kein fremdes Gedankengut übernommen.“ Mit diesen Worten sprach die Universität Gießen den SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier am Dienstag vom Plagiatsverdacht frei. Damit weist die Uni Vorwürfe des Dortmunder Fachhochschulprofessors Uwe Kamenz und der Internetplattform Vroniplag Wiki zurück, Steinmeier habe in seiner juristischen Doktorarbeit von 1992 über „Bürger ohne Obdach“ abgeschrieben.

Der Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten habe sich „nicht hinreichend bestätigt“, sagte der Vorsitzende der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Wolf-Dietrich Walker. Ebenso liege keine Täuschungsabsicht Steinmeiers vor. Die Uni erklärte, dies habe die Vorprüfung durch zwei Ombudspersonen, durch den Vorsitzenden der Kommission ebenso wie die Prüfung des Promotionsausschusses der zuständigen juristischen Fakultät ergeben. Walker stellte daraufhin das Verfahren gegen Steinmeier ein. Der Promotionsausschuss beschloss zudem einstimmig, ihm den Doktorgrad nicht zu entziehen.

Teilweise sei zwar nicht klar erkennbar, wo in der Arbeit wörtliche Übernahmen beginnen, sagte Martin Gutzeit, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät und Vorsitzender des Promotionsausschusses. Diese Stellen seien aber als „Zitierfehler“ oder „handwerkliche Fehler“ zu werten. Denn Steinmeier behaupte nicht seine eigene Urheberschaft, sondern mache deutlich, wo er fremde Texte zugrunde lege. Folglich bestehe „kein Irrtum über die Urheberschaft“, eine Täuschungsabsicht sei nicht erkennbar. Auch der Kommissionsvorsitzende Walker betonte, Steinmeiers Zitierweise sei zwar „nach heutigem Verständnis nicht korrekt“; es handle sich aber keineswegs um Plagiate. „Angesichts der inhaltlichen Originalität“ würden die diversen kleineren Verstöße „nicht zu einem wissenschaftlichen Fehlverhalten führen“.

Grundlage der Entscheidung seien zum einen der „Prüfbericht“ von Uwe Kamenz gewesen, der diesen Ende September und in einer erweiterten Fassung am 25. Oktober an die Uni geschickt hatte, sowie Daten, die Vroniplag seit Mitte Oktober veröffentlicht. In Gießen gab es ein „doppelsträngiges Verfahren“: Zwei Ombudspersonen hätten ein „detailliertes Gutachten“ erstellt, indem sie die Vorwürfe der Plagiatsjäger anhand der von Steinmeier verwendeten Literatur „händisch nachvollzogen“ hätten, wie es heißt. Diesen Vorbericht übergaben sie an den Kommissionsvorsitzenden Walker, der auf dieser Grundlage und nach eigenen Recherchen auch mit der Plagiatssoftware der Uni entschied, das Verfahren einzustellen. Parallel habe der Promotionsausschuss die Vorwürfe anhand der Originalliteratur überprüft und die wissenschaftliche Qualität der Dissertation bewertet. Dabei seien auch Stellungnahmen Steinmeiers und des Zweitgutachters herangezogen worden. Der Gießener Präsident, Joybrato Mukherjee, sagte, er sei „froh und dankbar, dass die akademischen Gremien das Verfahren so sorgfältig und zügig zum Abschluss gebracht haben“.

Die Vorwürfe des BWL-Professors Uwe Kamenz waren zunächst in einem „Focus“-Bericht öffentlich geworden. Kamenz hatte die Arbeit mit einer selbst entwickelten Software überprüft. Diese kam auf eine „Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit“ von 63 Prozent. In der ergänzten Version waren es sogar 86 Prozent, hieß es am Dienstag. Der Kommissionsvorsitzende Walker sagt, die Vorwürfe seien „auf den ersten Blick erdrückend“ gewesen. Doch erschienen Kamenz’ Angaben zur Plagiatswahrscheinlichkeit „nicht nachvollziehbar und willkürlich“.

Kamenz’ Methode war schon zuvor als unseriös kritisiert worden: Die Software, die automatisiert den Text der Arbeit mit ausgewählten Quellen vergleicht, sei wenig treffsicher, lautete ein Kritikpunkt. Zu den Kritikern gehörten die Aktivisten der Internetplattform Vroniplag Wiki – die dann eine eigene Dokumentation veröffentlichten. Nach dem aktuellen Stand vermutet Vroniplag auf 94 der 395 Seiten der Arbeit Plagiate.

Die Plattform glaubte folgendes Muster zu erkennen: Steinmeier nennt zwar fast immer seine Quelle in den betreffenden Passagen. Allerdings verschleiere er, wie umfangreich er sich wirklich beim Original bedient habe. Manchmal übernehme er Textteile wörtlich, setze aber keine Anführungszeichen. So suggeriere er die eigenständige Paraphrase einer Passage, habe aber mehrere Absätze nur zitiert.

Dem widerspricht Walker. Steinmeier habe die Zitate in Anführungszeichen „als Hervorhebung“ verstanden. „Fachkundigen Lesern“ werde jederzeit „deutlich, dass Steinmeier die Quellen sprechen lässt“. Steinmeier selber habe in seiner Stellungnahme erklärt, seine Quellen sorgfältig belegt zu haben, „mag es auch nicht immer an der richtigen Stelle gewesen sein“.

Verwundert reagierte Debora Weber- Wulff, Professorin an der HTW Berlin und Vroniplag-Wiki-Beiträgerin, auf die Entscheidung. Anscheinend habe die Uni auf eine tiefergehende Prüfung verzichtet, ein so kurzer Zeitraum reiche dafür selten aus: „Die Arbeit umfasst immerhin 395 Textseiten, 899 Publikationen im Literaturverzeichnis und 1456 Fußnoten.“ Verstöße wie die von Steinmeier würden „bei Studierenden sicher nicht akzeptiert“. Vroniplag prüfe die Arbeit weiter. Amory Burchard/Tilmann Warnecke

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