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Hochschule: Strafanzeige gegen Kutzler

Die Staatsanwalt prüft derzeit die Vorwürfe gegen TU-Präsidenten. Kurt Kutzler wird der Untreue verdächtigt.

Die Rechnungshof-Prüfungen an der Technischen Universität Berlin beschäftigen jetzt auch die Berliner Staatsanwaltschaft. Dieser liege eine Strafanzeige vom Ersten Vizepräsident der Universität, Jörg Steinbach, gegen TU-Präsident Kurt Kutzler sowie den Leiter der Bauabteilung wegen Untreue vor, bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage. Die ihr vorliegende Strafanzeige richte sich aber nicht gegen die Kanzlerin der TU, Ulrike Gutheil, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Gegenstand sei, ob öffentliche Gelder zum Nachteil des Landes Berlin ausgegeben wurden. Derzeit werde noch der Anfangsverdacht einer Straftat geprüft, sagte die Sprecherin. Falls sich dieser bestätige, werde die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Wegen der Fülle des Materials, das der Behörde vorliege, könne es allerdings bis zu einer Entscheidung über ein Verfahren noch eine Weile dauern.

Über Details äußerte sich die Sprecherin nicht. Wie berichtet, ist TU-Präsident Kurt Kutzler unter Druck geraten, weil der Landesrechnungshof die Umwandlung des Beamtenstatus der TU-Kanzlerin Gutheil prüft. Gutheil erhielt dadurch ein deutlich erhöhtes Gehalt. Außerdem prüft der Rechnungshof angebliche Begünstigungen Gutheils bei ihrem Mietverhältnis. Die Kanzlerin – die die Verwaltung der TU führt und damit auch für die Liegenschaften der Uni zuständig ist – wohnt zur Miete in einem TU-Gebäude. Um die Vorwürfe zu klären, haben Gutheil und Kutzler Disziplinarverfahren gegen sich selbst angestrengt. Die Verfahren – das gegen Gutheil wird auf Weisung des Senats von Vizepräsident Steinbach geleitet – würden ruhen, sollte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen.

Der TU droht wegen der Ereignisse ein längeres Leitungsvakuum. Sollte der Senat die Amtszeit von Kurt Kutzler nach dem kommenden September nicht weiter verlängern, müsste die TU nicht nur einen neuen Präsidenten, sondern auch neue Vizepräsidenten wählen. Denn nach der Satzung der TU endet die Amtszeit der Vizepräsidenten jeweils spätestens mit dem Ende der Amtszeit des Präsidenten. Während der Semesterferien, die von Mitte Juli bis Mitte Oktober währen, würden die Neuwahlen aber nicht stattfinden können.

Erst mit dem neuen Semester würde die TU auch die Mitglieder ihrer Gremien neu wählen, die an der Wahl des Präsidiums beteiligt sind. Sollte die Kanzlerin wegen der Vorgänge schließlich gezwungen sein, ihr Amt niederzulegen, müsste die TU auch hier eine Nachfolge benennen. Einen Vorschlag müsste der neue Präsident dem Kuratorium unterbreiten.

Die TU könnte also im schlimmsten Fall monatelang eine lame duck sein – in einer Phase, in der etwa die Hochschulverträge mit dem Berliner Senat verhandelt werden. tiw/akü

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