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Hochschulen: Studiengebühr in Bayern rechtens

Die Studiengebühren in Bayern von bis zu 500 Euro pro Semester sind verfassungsgemäß und dürfen weiterhin erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies jetzt die Popularklage von rund 1200 Antragstellern zurück.

Die Kläger hatten argumentiert, das Grundrecht auf chancengleichen Zugang zu einem Studium sei verletzt, wenn der finanzielle Hintergrund darüber entscheide, ob ein Studium aufgenommen werden könne. Die Hochschulen müssten vom Staat aus allgemeinen Mitteln finanziert werden. Der Verfassungsgerichtshof befand jedoch, dass sich aus der Bayerischen Verfassung kein Anspruch auf kostenlose Bereitstellung von Studienplätzen ableiten lasse. Bis zu 500 Euro je Semester seien zwar „eine beachtliche finanzielle Belastung“. Allerdings hätten Absolventen von Hochschulen Vorteile auf dem Arbeitsmarkt und dürften im Durchschnitt ein höheres Einkommen erwarten. Die Gebühren seien wegen der Studiendarlehen auch keine unüberwindbare soziale Barriere für Studenten aus einkommens- und vermögensschwächeren Bevölkerungskreisen. Außerdem lägen die 500 Euro weit unter den realen Kosten, die durch die Bereitstellung eines Studienplatzes verursacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor kurzem bei einer ähnlichen Klage die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt. ddp

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