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Hochschulgesetz: Hamburg: Für Profs mehr Mitsprache

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Hamburger Hochschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Insbesondere fordern die Karlsruher Richter, den Professoren mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Damit gaben sie einer vor vier Jahren eingereichten Klage des Juraprofessors Michael Köhler statt. Begründet wird das Urteil mit der grundgesetzlich verankerten Freiheit der Wissenschaft. Den Fakultätsräten müssen demnach mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung des Struktur- und Entwicklungsplanes der Uni gegeben werden. Dies gilt in Personalfragen etwa bei der Verwendung von frei werdenden Professuren. Auch bei der Wahl eines Dekans stehen den Professoren mehr Rechte zu. Die CDU-Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach verweist auf den Entwurf für ein novelliertes Hochschulgesetz. Darin habe man dem Urteil bereits Rechnung getragen. Dabei sollen auch die weitreichenden Befugnisse des mit Externen besetzten Hochschulrats verändert werden. Der Hochschulrat bestimmt seit 2003 über die Einstellung des Unipräsidenten, an dem Gremium entzündete sich immer wieder Kritik. Ob das neue Hochschulgesetz in Kraft tritt, ist wegen der Bürgerschaftsneuwahlen im Februar fraglich. dhan

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