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Hochschulverträge: Gutachten beruhigt Berliner Unis – ein wenig

Die TU fordert vom Senat eine Finanzierungsgarantie. Dann könnte er mit den neuen Formulierungen in den Hochschulverträgen leben, sagt TU-Präsident Kutzler.

Die Berliner Hochschulen wollen die Hochschulverträge offenbar doch unterschreiben – auch ohne dass die umstrittenen Änderungen des Senats rückgängig gemacht werden. Das ließen Vertreter der Hochschulen am Mittwoch in einer Sondersitzung des Wissenschaftsausschusses des Abgeordnetenhauses durchblicken. Im Ausschuss war zuvor ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes zu den einseitig vom Senat geänderten Formulierungen vorgestellt worden.

Laut Gutachten sind die Befürchtungen der Hochschulen unbegründet, die neue Version der Verträge könne zu willkürlichen Kürzungen der Zuschüsse führen. Durch die Neuformulierung werde „die Höhe der konsumtiven Zuschüsse nicht infrage gestellt“. Vielmehr solle die neue Fassung die Möglichkeit eröffnen, „im Fall von Minderleistungen einzelner Hochschulen die Zuschüsse in sie ... in begrenztem Umfang zu kürzen“. Das heißt, der Wissenschaftliche Parlamentsdienst bezieht die „Bis-zur“-Klausel nicht auf die Grundfinanzierung der Hochschulen, sondern auf das neue Preismodell, das ab 2012 gilt. Die Hochschulen sollen dann noch stärker als bisher nach Leistungen bezahlt werden. Falls eine Hochschule nicht die geforderten Leistungen erbringt, könnte sich die Gesamtsumme dann tatsächlich verringern, schreiben die Gutachter. „Bei gleichbleibenden Leistungen bleibt es aber bei den genannten Beträgen.“

Auch finde sich für 2010 und 2011 eine zusätzliche Passage in den Verträgen, die den Zuschuss für jede Hochschule festschreibe – „ohne jegliche Relativierung“. „Es ist daher nicht erkennbar, dass die Gesamthöhe der jährlichen Zuschüsse von spontanen Haushaltsbeschlüssen des Parlaments oder des Senats abhängig sein soll“. Das ergebe sich „weder aus dem Wortlaut noch aus der Ratio oder der Systematik der Verträge“, die ja gerade geschaffen worden seien, um Planungssicherheit bei den Finanzen zu ermöglichen. Rechtssicherheit sei also gegeben.

Der Wissenschaftsausschuss stimmte den Verträgen in der veränderten Version mit Stimmen der Koalition aus SPD und Linke. Das Abgeordnetenhaus muss den Verträgen noch zustimmen.

Eigentlich hatten die Hochschulen und Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) im Juli den Vertragstext vorläufig unterschrieben („paraphiert“). Der Senat hatte aber vor zwei Wochen die unterzeichnete Version einseitig geändert. Die Hochschulen entsetzte vor allem eine neue Formulierung, das Land werden die Zuschüsse „bis zur Höhe“ der genannten Beträge gewähren. In der Ursprungsversion war von einer „Gesamthöhe“ die Rede. Die Hochschulen sahen in der „Bis-zur“-Klausel die Gefahr, der Senat könne zugesagte Etatsteigerungen wieder zurücknehmen. Die Unipräsidenten hatten die Klausel so interpretiert, dass mit ihr auch die Grundfinanzierung vom Senat gegebenenfalls noch nachträglich gesenkt werden kann.

TU-Präsident Kurt Kutzler sagte, zwar hätten sich die Hochschulen noch nicht auf eine gemeinsame Beurteilung des Gutachtens geeinigt. „Ich könnte aber im Zweifelsfall damit leben.“ Ähnlich äußerten sich UdK-Präsident Martin Rennert und Franz Herbert Rieger, Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Für die FU sagte Kanzler Peter Lange, es werde „wohl nicht anders gehen, als dass das Gutachten dem Vertrag als Stellungnahme beigefügt wird“. Die FU müsse aber im Akademischen Senat über die Verträge beraten. HU-Präsident Christoph Markschies sagte, mit der Erklärung seien die beanstandeten Paragrafen „klar“.

Deutlich wurde im Ausschuss, dass Unis, Fachhochschulen und Kunsthochschulen noch weit auseinanderliegen, wie bei dem neuen Preismodell die Leistungen der Hochschulen abgerechnet werden sollen. Eine Einigung auf Kriterien sei „sehr schwierig“, sagten Rennert und Rieger.

Senator Zöllner sagte, er sei „sehr froh“, dass dank des Gutachtens Planungssicherheit für die Hochschulen herrsche. Die Opposition kritisierte Zöllner. „Das ist kein Hochschulvertrag, das ist eine Baustelle“, sagte Anja Schillhaneck (Grüne). Der Senator könne weder eine sichere Finanzierung noch transparente Regeln bei der Abrechnung sicherstellen. Nicolas Zimmer (CDU) bemängelte, der Vertrag sei „handwerklich sehr schlecht gemacht“.

Wegen der Kritik aus der Opposition herrschte im Akademischen Senat der TU am Mittwoch Misstrauen. Der Senat müsse dazu bewegt werden, sich die Interpretation des Wissenschaftlichen Parlaments öffentlich zu eigen zu machen, hieß es. Schließlich verabschiedete das Gremium eine Erklärung. Der TU-Präsident Kurt Kutzler solle Wissenschaftssenator Zöllner um eine schriftliche Bestätigung bezüglich der Planungssicherheit der Hochschulverträge bitten. Tilmann Warnecke/Anja Kühne

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