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Mikroplastikkügelchen auf einem Blatt Papier. Die kleinen Plastikteilchen mit einer Größe unter fünf Millimetern verschmutzen die Meere und werden oft von Fischen und anderen Meeresbewohnern aufgenommen.

© picture alliance / Oregon State / ---

Kunstrasen, Glitter, Babywindeln: EU verbietet Mikroplastik-Produkte

42.000 Tonnen Mikroplastik werden jährlich in der EU verkauften Produkten beigefügt. Damit soll jetzt Schluss sein. Manche Kosmetika müssen bereits in 20 Tagen vom Markt.

Der Verkauf von Mikroplastik wird in der Europäischen Union schrittweise verboten. Durch neue Regeln der EU-Kommission wird in Zukunft untersagt, Mikroplastik als solches oder Produkte, denen Mikroplastikpartikel zugesetzt wurden und die dieses bei der Verwendung freisetzen, innerhalb der EU zu verkaufen. Das geht aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Montag hervor.

Das Verbot betrifft demnach beispielsweise Granulatmaterial auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter, ebenso Spielzeug und Pflanzenschutzmittel.

Die Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden: Das Verbot von Mikroperlen und losem Glitter soll bereits in 20 Tagen gelten, in anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft treten.

Die neuen Vorschriften sollen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern. Laut EU-Kommission werden jährlich 42.000 Tonnen Mikroplastikpartikel Produkten beigefügt, die in der EU verkauft werden. Die Kommission schätzt die Kosten für die Umstellung auf anderes Materialien auf 19 Milliarden Euro über 20 Jahre.

Das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen ist laut Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik. Hier soll das Mikroplastik-Verbot allerdings erst nach acht Jahren in Kraft treten – „um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen“.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimmte Ausnahmen. (dpa)

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