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Medizin: Medikamententests in der DDR – schon 1991 ein Thema

Bereits 1991 wurden die Kritik laut, westliche Arzneimittelfirmen hätten unzulässige Tests in der DDR angestellt. Eine unabhängige Kommission widerlegte damals die wesentlichen Vorwürfe.

Ahnungslose DDR-Bürger sollen westlichen Pharmafirmen als Versuchskaninchen für unzulässige „Menschenversuche“ gedient haben, berichtete das Magazin „Spiegel“. Eine unabhängige Untersuchungskommission prüfte die Vorwürfe monatelang und konnte sie fast alle widerlegen: „Die der Kommission vermittelten Informationen bieten keinen Anhaltspunkt dafür, dass bei klinischen Arzneimittelprüfungen in der ehemaligen DDR grundlegend andere Maßstäbe oder Vorgehensweisen als in der alten Bundesrepublik zur Anwendung kamen.“

Ein so schnelles Fazit? Die Vorwürfe wurden doch erst vor kurzem erhoben, am 13. Mai 2013. Manche Leser hatten da ein Déjà-vu-Erlebnis. Denn ein ähnliches Bild von der Prüfung westlicher Medikamente in der DDR hatte der „Spiegel“ schon im Februar 1991 gezeichnet und seine Behauptungen scheinbar exakt belegt. Daraufhin hatte eine vom Senat in Abstimmung mit der Ärztekammer Berlin eingesetzte Kommission den eingangs zitierten Bericht verfasst. Er wurde im September 1991 veröffentlicht.

Die Ermittlungen konzentrierten sich auf Arzneimittelstudien in drei Ost-Berliner Forschungsinstituten und fünf Krankenhäusern und auf die Zeit vom 1. Januar 1987 bis zum 2. Oktober 1990 – genau die Gültigkeitsdauer des letzten DDR-Arzneimittelgesetzes (vom 27. November 1986). Dessen Regelungen waren zum Teil strenger als die des bundesdeutschen Gesetzes. Prüfungen mussten zum Beispiel nicht nur angezeigt, sondern vom Gesundheitsministerium genehmigt werden, und Ausländer durfte man in solche Studien nicht einbeziehen.

Von „lascher DDR-Gesetzgebung“, wie im „Spiegel“ behauptet, kann keine Rede sein. Der Charité-Rechtsmediziner Otto Prokop sagte damals: „Das war ein autoritär geleiteter Staat, wo die Leute schon aus Angst nur gemacht haben, was in den Gesetzen vorgeschrieben ist – und die waren sehr streng!“ Auch das Prozedere war genau geregelt. Jeder Prüfantrag, meist von einer westlichen Arzneimittelfirma, zuweilen auch von einem Ost-Berliner Arzt gestellt, wurde vom „Zentralen Gutachterausschuss für Arzneimittelverkehr“ kritisch beurteilt, auch unter ethischen Gesichtspunkten.

Hinweisen auf Verstöße sei man sofort nachgegangen, sagte Ausschussleiter Friedrich Jung der Kommission. Der bekannte Pharmakologe wagte es, dem stellvertretenden Gesundheitsminister zu schreiben, „wenn der erwartete Nutzen einer Prüfung am Menschen weder einen Erkenntnisgewinn noch einen gesundheitspolitischen Fortschritt bringt, indessen aber einen ökonomischen Vorteil (Valuta)“. Dann würde sein Ausschuss das Vorhaben sorgfältig abwägen.

Den „ökonomischen Vorteil“ hatte vor allem die staatliche „Berliner Import und Export GmbH“, die den Löwenanteil des Gebühren-Westgelds der Firmen kassierte. Dass es keinen direkten Kontakt zwischen Firmen und Prüfärzten gab, betrachtete die Kommission als Vorzug. So gab es keine Fehlanreize, ein Mittel möglichst vielen Patienten zu verordnen.

Es gab keineswegs besonders viele Arzneimittelprüfungen, wie der „Spiegel“ seinerzeit behauptete. In Ost-Berlin waren es in vier Jahren 120 (von denen nach dem Urteil der Kommission nur zwei nicht den internationalen Maßstäben genügten), 52 davon in der Charité. Nach Schätzung der Kommissionsleiterin Ruth Mattheis fanden in West-Berlin allein 1989 etwa 200 bis 250 Studien statt. Es handelte sich auch nur selten um die risikoreichen frühen Prüfungsphasen. Vielmehr ging es zu 80 Prozent um Arzneimittelprüfungen der Phase III, in der es zum Beispiel um neue Anwendungen geht. Auch waren drei von vier Arzneimittelprüfungen „multizentrische“ Studien; das heißt, sie fanden nach demselben Plan an verschiedenen Orten statt, die Hälfte von ihnen auch im Ausland.

Dies gab den Prüfärzten die seltene Chance, zum Vortragen ihrer Ergebnisse ins Ausland zu reisen. Ein großer Anreiz, ebenso wie die westlichen Geräte, Verbrauchsmaterialien und vor allem Medikamente, an die sie außerhalb von Studien kaum herankamen.

Auf zwei Schwachpunkte weist das damalige Gutachten hin: Erstens wurden fast nie Schäden durch die klinische Prüfung registriert, wahrscheinlich weil bekannte oder leichte Nebenwirkungen nicht als Schäden gesehen wurden. Zweitens zweifelten die Gutachter an der Gründlichkeit der auch in der DDR vorgeschriebenen Information der Patienten über den Versuch vor ihrer Zustimmung. Erklärt wurde dieser Mangel mit den paternalistischen Zügen der Arzt-Patient-Beziehung. Rosemarie Stein

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