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Mehr Bund für die Unis:  Kabinett fasst Beschluss zu Änderung des Grundgesetzes

Der Bund soll die Hochschulen dauerhaft fördern können – die Änderung des Grundgesetzes hat die Regierung am Mittwoch auf den Weg gebracht

Der Entwurf braucht nun jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und im Bundesrat. Die Bundesregierung will den Länderanteil an der Finanzierung des Bafögs nur übernehmen, wenn es zu der Grundgesetzänderung kommt. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, erklärte: „Bafög-Novelle und Grundgesetzänderung gehören zusammen, denn beide stärken den Wissenschaftsstandort Deutschland.“

Voraussetzung für die Bundesförderung soll die Zustimmung aller Länder und die überregionale Bedeutung einer Sache sein. Als Beispiele nannte Wanka Maßnahmen für „bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“, die Förderung von Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen oder die Förderung „kleiner Fächer.“

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