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Wissen: Mehr Freiheit

Politiker möchten Stammzellforschung erleichtern

Die Forderungen nach einer Lockerung des Stammzellgesetzes werden lauter. Einen Tag nach dem SPD-Bundestagsabgeordneten René Röspel stellte am Mittwoch in Berlin auch Ulrike Flach (FDP) einen Entwurf dazu vor. Der Antrag der FDP-Fraktion, der auch vom designierten Parlamentsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, mitgetragen wird, sieht eine Abschaffung der bisherigen Stichtagsregelung vor.

Derzeit dürfen deutsche Forscher nur Zelllinien einführen und verwenden, die vor 2002 erstellt wurden. Deren Zahl und Qualität genüge „den hohen Anforderungen wissenschaftlicher Forschung“ aber bei weitem nicht mehr, sagte Flach.

Als „weiteres elementares Problem“ habe sich die Strafandrohung für die nicht genehmigte Verwendung embryonaler Stammzellen erwiesen. „Wer die Gefahr strafbarer Handlungen ausschließen will, beteiligt sich nicht an internationalen Kooperationen“, heißt es in dem Antrag. Auf diese Weise werde die deutsche Stammzellforschung international isoliert, der Forschungsstandort Deutschland erheblich geschwächt. In einem geänderten Stammzellgesetz auch solle daher auf die Strafregelungen ganz verzichtet werden.

Bedenken, eine Abschaffung des Stichtags könne den Verbrauch von Embryonen für die Stammzellforschung in Deutschland erhöhen, wies Flach als unrealistisch zurück. Unabhängig von deutscher Nachfrage seien auch nach dem 1. Januar 2002 im Ausland viele Stammzelllinien hergestellt worden, die „sehr lange in Kultur gehalten und beliebig vermehrt werden“ könnten.

Eine geringere Lockerung sieht dagegen der unter anderem vom SPD-Abgeordneten Röspel initiierte interfraktionelle Gruppenantrag zum Stammzellgesetz vor. Nach dem Entwurf, der am Dienstag bereits an die SPD-Abgeordneten versandt worden war, soll der Stichtag einmalig auf den 1. Mai 2007 verschoben werden. Ziel des Gesetzes bleibe es somit, Forschung an embryonalen Stammzelllinien hierzulande und in internationalen Kooperationen zu ermöglichen, „ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird“.

Um zudem die Rechtsunsicherheit von Forschern zu beenden, sollen laut Röspel sowie seinen Fraktionskollegen Carola Reimann und Jörg Tauss die nicht genehmigte Einfuhr oder Verwendung embryonaler Stammzellen ausdrücklich nur innerhalb Deutschlands von Strafe bedroht sein. Auf diese Weise solle der mit dem Stammzellgesetz von 2002 erreichte Kompromiss fortgeschrieben werden.

Unterstützer dieses Vorschlags auch aus den Reihen von Union, Grünen und Linkspartei würden in den kommenden Wochen jeweils in ihren Fraktionen für den Antrag werben, sagte ein Sprecher von Röspel. Der Antrag könnte demnach Anfang 2008 in den Bundestag eingebracht werden. AFP

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