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Raus hier: Die Humboldt-Uni in Berlin

© Doris Spiekermann-Klaas

Nach Massenexmatrikulation an der HU: Magister klagen gegen Rauswurf

Die Humboldt-Uni hat vergangene Woche über 600 Magisterstudenten exmatrikuliert - die Frist der Altstudierenden sei abgelaufen. Nun regt sich unter den Geschassten Protest. Die Exmatrikulation sei rechtswidrig: Ein Anwalt meint, einen Schlupfwinkel entdeckt zu haben.

Mit Ende des Wintersemesters wurden letzte Woche hunderte Magister- und Diplomstudierende der Humboldt-Universität (HU) exmatrikuliert. Jetzt will der Refrat, die Studierendenvertretung der HU, die Geschassten zum Klagen motivieren. Denn die Exmatrikulationen seien rechtswidrig, sagt ein Rechtsgutachten, das die Studierendenvertreter bei Hochschulanwalt Matthias Trenczek eingeholt haben. Der Refrat hofft nun, bereits exmatrikulierte Altstudierende zurückzuholen, bis ein gerichtliches Verfahren Klarheit über die verordnete Exmatrikulation bringt.

Konkret hatte die HU in der vergangenen Woche 605 Studierende exmatrikuliert. Das seien vor allem Studierende gewesen, die bereits weit über der Regelstudienzeit an der Uni lagen, sagt Steffan Baron, Leiter der Studienabteilung an der HU – also zum Teil 40 Semester und mehr Zeit hatten, ihr Studium zu beenden. Über das Zwangsende zum Sommersemester 2014 wurden die Studierenden schriftlich Anfang 2012 informiert. Viele hätten ihr Studium abgeschlossen oder sich in den Bachelor umgemeldet. Die, die bis jetzt nicht auf die drohende Exmatrikulation reagiert haben, hätten „wohl gar kein Interesse mehr am Studium“.

Stimmt nicht, behauptet der vom Refrat beauftragte Anwalt Trenczek. Bei ihm haben sich in der vergangenen Woche allein 20 Studierende gemeldet, die gegen den Rausschmiss klagen wollen.

Durch die Klagen sollen die Studenten Zeit gewinnen

Die Studenten hatten die Möglichkeit, ihre Exmatrikulation durch einen Härtefallantrag zu verhindern. Als Härtefall kann gelten, wer sein Studium selbst finanzieren musste oder schwer erkrankte. Doch die HU lehnte in den vergangenen Wochen viele Härtefallanträge ab und leitete den Rauswurf ein. Mit den Klagen, die Trenczek nun vorbereitet, will er den Studierenden Zeit verschaffen: So lange kein Gericht über den Härtefallantrag entschieden hat, hat die Klage eine „aufschiebende Wirkung“. Es darf also weiter am Abschluss gearbeitet werden.

Laut Trenczek habe die HU fundamentale Grundsätze für die Einstellung der alten Studiengängen missachtet. „Das Berliner Hochschulgesetz von 2011 regelt, wie die alten Studiengänge abgeschlossen werden sollen, aber die HU hält sich nicht daran.“ So fehle bis heute ein allgemeiner Beschluss des akademischen Senats, die Magister- und Diplomstudiengänge zu beenden. Stattdessen legen die einzelnen Fachbereiche individuelle Abschlusstermine fest. Auch gelte vor Gericht als „Faustregel“, dass jedem Studierenden die doppelte Regelstudienzeit plus vier Semester zur Verfügung stehen muss. Wer also neun Semester laut Studienordnung hat, könnte sich eigentlich bis zu 22 Semester Zeit lassen. An der HU wurden die letzten Magister im Wintersemester 2005 aufgenommen. Nach Trenczeks sollten sie also bis Anfang 2017 weiterstudieren dürfen.

Er berichtet von einem Geschichtsstudenten, der erst im Wintersemester 2005 begonnen habe und nebenbei jobben musste. Seine beantragte Verlängerung lehnte die Uni ab, obwohl ihm 18 Semester Regelstudienzeit zustünden. "Der Eindruck des völligen Chaos an der HU im Umgang mit den Diplom- und Magisterstudierenden verfestigt sich."

An der HU selbst spürt man vom neu entbrannten Eifer der Altstudierenden noch nichts: „Es gab bislang zwei Klagen“, sagt Baron.

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