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Der bekannte Charité-Bettenturm wird bis 2016 saniert.

© dpa

Nach Streit um Drittmittel: Charité-Spitze bekommt vor Gericht Recht

Die Universitätsklinik hatte nach dem Skandal um 35 Millionen Euro den kaufmännischen Leiter der Fakultät freigestellt - und nun Recht bekommen.

Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage des kaufmännischen Leiters der Charité-Fakultät abgewiesen. Damit dürfte im Streit an der Universitätsklinik vorerst Vorstandschef Karl Max Einhäupl gestärkt worden sein. Wie berichtet war der kaufmännische Leiter im März suspendiert worden, nachdem bekannt geworden war, dass 35 Millionen Euro an Forschungsmitteln fragwürdig verbucht wurden. Die Charité-Spitze hatte den kaufmännischen Leiter zwar nicht entlassen, auch sein Gehalt bezieht er weiter. Aber er ist von seinen Aufgaben entbunden worden. Dem Gericht zufolge habe die Charité-Spitze geltend gemacht, dass sie derzeit kein Vertrauen zum Kläger habe; eine Beschäftigung stehe der Aufklärung des Sachverhalts um die 35 Millionen Euro an Drittmitteln entgegen. Der Kläger hatte die Freistellung als Vorverurteilung angeprangert.

Das bedeutet nicht, dass der Mann auch die Missstände verantworten muss

Das Gericht erklärte nun, die Klinik müsse den Kläger bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht beschäftigen. Im Zuständigkeitsbereich des Klägers sei es zu intransparenter Geschäftsführung gekommen, was Aufklärung erfordere. Das Gericht teilte mit: „Dies sei bei einer tatsächlichen Beschäftigung des Klägers nicht möglich.“

Das Urteil bedeutet nicht, dass der Kläger für die Missstände verantwortlich sei, zumal die Drittmittel seit Jahren auf gleiche Weise verwaltet werden. Die Freistellung des Leiters war von vielen Forschern an der Charité als Angriff auf die Fakultät gewertet worden. Der Kläger kann Rechtsmittel einlegen.

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