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Entnazifizierung. Menschenschlangen an einem Polizeirevier bei der Abgabe der Entnazifizierungsbögen

© dpa/picture-alliance

Nationalsozialismus: Stabilisierung durch Verdrängung

Bei der Entnazifizierung wurden schwere Fehler gemacht. Schließlich obsiegte die Schlussstrich-Mentalität.

Blickt man nur auf die Statistik, auf die schier unendliche Folge skandalöser Fälle bei der Besetzung wichtiger Positionen und auf die weithin unterbliebene Strafverfolgung von NS-Verbrechen, so ist das Urteil schnell gefällt: Die Entnazifizierung ist gescheitert.

Und dennoch war die politische und gesellschaftliche Integration des Millionenheeres ehemaliger Nationalsozialisten nach einer gewissen Karenzzeit unvermeidlich. Gerade weil sich der Nationalsozialismus in Deutschland auf eine Massenbasis stützen konnte und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz besaß, konnte die Säuberung nicht so radikal ausfallen wie die Abrechnung mit faschistischen Kollaborationsregimen in anderen Ländern, die von der Bevölkerung überwiegend als Handlanger einer feindlichen Besatzungsmacht wahrgenommen worden waren.

Nach groben Schätzungen der Militärregierung wurden in der amerikanischen Zone bis Ende Juli 1945 rund 70 000 Personen als NS-Aktivisten entlassen. Die Massenentlassungen führten zwangsläufig zum Zusammenbruch der kommunalen Verwaltungen – und dies in einer Zeit, als in den ausgebombten Städten Not und Hunger herrschten.

Die amerikanische Öffentlichkeit stand unter Schock und verlangte harte Maßnahmen

Den letzten Schritt zur Aufhebung einer politisch vernünftigen Säuberungskonzeption vollzog das Militärgesetz Nr. 8 vom 26. September 1945. Es dehnte die Entnazifizierung auf den gesamten Wirtschaftsbereich aus und ordnete die Entlassung aller NSDAP-Mitglieder an, sofern sie nicht in „gewöhnlicher Arbeit“ beschäftigt waren. Die verhängnisvolle Eskalation der Direktiven resultierte aus dem außerordentlichen Druck der amerikanischen Öffentlichkeit, die unter dem Schock der Aufnahmen aus den befreiten Konzentrationslagern und den Berichten über die ungeheuren NS-Verbrechen harte Maßnahmen und schnelle Resultate forderte.

Zielten die Direktiven tendenziell auf die Entlassung aller NSDAP-Mitglieder ab, so konzentrierte sich die Säuberungsenergie in der Praxis auf den öffentlichen Dienst. Auch wenn die Entlassungen in der britischen und erst recht in der französischen Zone bei weitem nicht den Umfang der amerikanischen Maßnahmen erreichten, so war der 1945/46 geführte Schlag dennoch von enormer Wucht. Er warf in den Westzonen bis Mitte 1946 mehr als eine halbe Million NSDAP-Mitglieder aus ihrer beruflichen Existenz. Hinzu kamen 182 000 Nationalsozialisten, die 1945 nach schematischen Kriterien im Zuge des „automatischen Arrests“ verhaftet worden waren und bis zum Abschluss ihres Verfahrens in einem Internierungslager festgehalten wurden.

Der nur schwach entwickelte Säuberungswille wurde in einer Flut von Bagatellfällen verschlissen

Der Kahlschlag fegte die Ämter einer hochspezialisierten Bürokratie leer, er traf gleichermaßen NS-Aktivisten wie Mitläufer, leitende Regierungsdirektoren wie Postboten. So befanden sich unter den Entlassenen im März 1946 allein 23.640 Mitarbeiter der Reichsbahn und 20.070 der Reichspost. Dies wiederum hatte zur Folge, dass der in der deutschen Gesellschaft ohnehin nur schwach entwickelte Säuberungswille sich nicht auf die Verfolgung der politischen NS-Kriminalität konzentrierte, sondern in einer Flut von Bagatellfällen verschlissen wurde.

Am 5. März 1946 trat in der amerikanischen Zone das „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ in Kraft. Es war ein von den deutschen Ministerpräsidenten erlassenes Gesetz, während die bisherigen Bestimmungen auf Besatzungsrecht beruhten und von der Militärregierung per Verwaltungsanordnung vollzogen wurden.

Zuständig für die Durchführung der Entnazifizierung waren die neu geschaffenen Spruchkammern, eine von den Parteien getragene Laienbürokratie in schöffengerichtlicher Verfassung. Kernstück des Gesetzes stellte die Einführung der individuellen Fallprüfung dar: Damit war zugleich der Weg zur Rehabilitierung der bereits Entlassenen geschaffen. Entnazifiziert wurden jedoch weiterhin Personen – und nicht ein Kreis durchaus weit definierter Schlüsselpositionen. An diesem Kardinalfehler hatte sich nichts geändert.

Grundlage des neuen Verfahrens bildete die Registrierung der gesamten erwachsenen Bevölkerung, die den berühmt-berüchtigten Fragebogen auszufüllen hatte (in der britischen und französischen Zone bestand keine Registrierungspflicht). Die Einstufung durch den öffentlichen Kläger hatte für die Gruppen I (Belastete) und II (NS-Aktivisten, Militaristen, Nutznießer) schwerwiegende Folgen, da sie bis zum Abschluss ihres Verfahrens nur in „gewöhnlicher Arbeit“ beschäftigt sein durften (Art. 58 BefrG).

Fast immer billigten die Kammern den Betroffenen das Recht auf politischen Irrtum zu

Mit einem enormen Verwaltungsaufwand hatten die Spruchkammern in der US-Zone insgesamt 13,41 Millionen Personen überprüft, von denen 3,66 Millionen (27 Prozent) der NSDAP oder einer anderen NS-Organisation angehört hatten. Zur öffentlichen Verhandlung führten „nur“ 950.000 Spruchkammerverfahren. In der Praxis billigten die Kammern fast allen Betroffenen das viel beschworene Recht auf den politischen Irrtum zu und folgten in ihrem Urteil nur selten dem Antrag des öffentlichen Klägers.

Die Reintegration ehemaliger Nationalsozialisten war im Wesentlichen bereits Ende 1948 abgeschlossen. So besaßen nach Statistiken der Militärregierung 41,5 Prozent der Beamten der Bayerischen Staatsregierung einen „Nazi-Taint“, von ihnen waren zwei Fünftel durchgehend im Dienst geblieben und drei Fünftel nach Abschluss ihres Verfahrens wieder übernommen worden. Dieser Prozess stellte in den Westzonen die bürokratische Kontinuität weitgehend wieder her und trug erheblich zur Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Wirtschaft bei.

Die Zahl der Verurteilungen sank auf ein Rekordtief

Mit Gründung der Bundesrepublik brachen dann alle Dämme, triumphierte die in der Bevölkerung seit langem populäre Schlussstrich-Mentalität über alle Bedenken. Mit dem Ausführungsgesetz zu Artikel 131 Grundgesetz, das der Bundestag im April 1951 mit Zustimmung aller Parteien (auch der KPD) ohne Gegenstimme verabschiedete, wurden Zehntausende schwerbelasteter NSDAP-Mitglieder, darunter am Ende sogar die Mehrzahl der Gestapo-Mitarbeiter, wieder in ihre alten Beamtenrechte eingesetzt. Im Sommer 1954 folgte das zweite Straffreiheitsgesetz, das zur Folge hatte, dass das Gros der sogenannten Endphase-Verbrechen ungesühnt blieb. Gleichzeitig kam die Strafverfolgung von NS-Verbrechen nahezu zum Stillstand. Die Anzahl rechtskräftiger Verurteilungen wegen NS- und Kriegsverbrechen sank von 809 Verurteilungen im Jahr 1950 auf ein Rekordtief von 15 im Jahr 1959.

Die Schlussstrich-Mentalität spiegelte auf eigentümliche Art das neu gewonnene Selbstbewusstsein wider, das sich in einer massiven Kampagne zur Freilassung aller von den Alliierten abgeurteilten NS-Verbrechern manifestierte. Dieser nicht zuletzt von prominenten Kirchenführern unterstützte Gnadenlobbyismus sprengte alle moralischen Grenzen. So setzten sich etwa für die Begnadigung des SS-Führers Martin Sandberger, der als Leiter des Einsatzgruppenkommandos Ia in Estland den Judenmord organisiert hatte, der evangelische Landesbischof von Württemberg Martin Haug, das FDP-Vorstandsmitglied Ernst Mayer, der sozialdemokratische Vizepräsident des Deutschen Bundestages Carlo Schmid und schließlich auch Bundespräsident Theodor Heuss ein.

Es war ein überparteilicher Konsens zwischen Regierung und Opposition und das Werben um Wählerstimmen, der in den 1950er Jahren zugunsten auch schwerstbelasteter NS-Täter wirkte.

Die Freilassung von Massenmördern wurde zu einer Frage der Ehre

In diesem Klima, als die Freilassung abgeurteilter Massenmörder gleichsam als eine Frage der nationalen Ehre thematisiert wurde, konnte die Einsicht in den fundamentalen Unrechtscharakter des NS-Regimes und seines rassenideologisch motivierten Vernichtungskrieges nicht mehr gedeihen. Das massive Amnestiebedürfnis lässt sich durchaus als „ein – gewissermaßen im Widerspruch bestätigtes – indirektes Eingeständnis der gesamtgesellschaftlichen Verstrickung in den Nationalsozialismus“ interpretieren.

Dieselbe Entwicklung lässt sich in der DDR feststellen. Auch hier verzichtete die SED hinter der Fassade des antifaschistischen Pathos auf die weitere Strafverfolgung der NS-Verbrechen und ersparte der Bevölkerung jede Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Zentralverbrechen: der Ermordung des europäischen Judentums. Auch lässt sich die oft kleinlich gehandhabte Wiedergutmachungspolitik, die erneut ganze Opfergruppen diskriminierte und ausgrenzte, wohl kaum als unvermeidbare Begleiterscheinung einer prinzipiell unumgänglichen Integrationspolitik interpretieren.

Die Zeit moralischer Indifferenz ging Anfang der 1960er Jahre zu Ende. Nun setzte eine erneute Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit ein; erst sie führte zusammen mit einem konfliktreichen Generationenwechsel auch zur inneren Demokratiegründung, zur Verankerung einer westlichen Zivilgesellschaft auf breiter Basis.

In der DDR hingegen dominierte bis zur friedlichen Revolution 1989 der verordnete Antifaschismus, der mehr Legenden und Mythen bediente als zur Aufklärung beitrug. Gemeinsam war beiden deutschen Staaten jedoch in der ersten Nachkriegszeit die gesellschaftliche Stabilisierung durch Verdrängung, Schuldabspaltung und Ausprägung eines kollektiven Opferbewusstseins.

Der Autor forscht an der TU Dresden. Sein Text ist eine stark gekürzte Fassung des Aufsatzes in dem Band: „Kriegsende und Neubeginn – von der Technischen Hochschule zur Technischen Universität Berlin“, Hrsg. Carina Baganz. Verlag am Fluss, 2017. ISBN 978-3-9814032-6-8.

Clemens Vollnhals

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